Urteil zu HSH Nordbank:Freispruch für Bankenvorstand um Nonnenmacher

Defendant Nonnenmacher former chief executive of German bank HSH Nordbank enters courtroom of a Hamburg

Doch keine Bewährungsstrafe: Dirk Jens Nonnenmacher, ehemaliger HSH-Vorstand.

(Foto: REUTERS)

Dubioses Geschäft, aber keine Pflichtverletzung auf höchster Ebene: Überraschend wird in Hamburg der gesamte ehemalige HSH-Vorstand freigesprochen. Die Bank will trotzdem noch Schadenersatz von mehreren Managern.

  • Dirk Jens Nonnenmacher und andere ehemalige Vorstände der HSH Nordbank sind vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall freigesprochen worden. Die Bank gehört den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg
  • Richter Tully sagt: "Es hat zu keinem Zeitpunkt der Verdacht bestanden, dass sich die Angeklagten gangstergleich oder, wie man auch sagt, bankstergleich, zu ihrem eigenen, unmittelbaren Vorteil am Vermögen der HSH vergriffen hätten."
  • Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen gefordert.
  • Der Vorwurf lautete, dass die Vorstände ein dubioses Finanzgeschäft in Millionenhöhe hätten verhindern müssen, mit dem die Bilanz aufgehübscht werden sollte.
  • Das Geschäft war ein Grund für die Schieflage der Bank, die in der Finanzkrise vom Steuerzahler gerettet werden musste.

Gericht spricht HSH-Vorstand frei

Das Hamburger Landgericht hat die ehemaligen HSH-Vorstände um Finanzvorstand Dirk Jens Nonnenmacher und Ex-Chef Hans Berger überraschend freigesprochen. Sie waren wegen Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt, zwei von ihnen außerdem wegen Bilanzfälschung. Die Angeklagten hätten ihre Pflichten nicht vorsätzlich verletzt, als sie in der aufziehenden Finanzkrise per Eilentscheid die umstrittene Omega-Transaktion beschlossen, urteilte die Wirtschaftsstrafkammer. Richter Marc Tully sagte: "Es hat zu keinem Zeitpunkt der Verdacht bestanden, dass sich die Angeklagten gangstergleich oder, wie man auch sagt, bankstergleich, zu ihrem eigenen, unmittelbaren Vorteil am Vermögen der HSH vergriffen hätten." Das Gericht habe feststellen wollen, ob es sich bei den Fehlentscheidungen um ein strafbares Überschreiten der Grauzone gehandelt habe. Es habe Pflichtverstöße gegeben, sie hätten aber nicht ausgereicht, um eine "gravierende Pflichtverletzung" zu belegen. Darum habe gegolten: "In dubio pro libertate" - im Zweifel für die Freiheit.

Hintergrund des HSH-Skandals war ein dubioses Überkreuzgeschäft

Der Name des Geschäftes war Omega 55. Es sollte, so sieht es die Staatsanwaltschaft, vor allem die Bilanz aufhübschen. Die HSH versicherte zunächst ein Immobilienpaket bei der französischen Großbank BNP Paribas, das sie nicht mehr mit Eigenkapital unterlegen musste. Das ließ die Bilanz besser aussehen, was die Bank dringend nötig hatte. Zugleich übernahm die HSH eine Garantie für eine weitere Finanzkonstruktion, jene namens Omega 55. Darin parkte die BNP Paribas große Pakete mit Ramschhypotheken, unter anderem Papiere der Bank Lehman Brothers, die später kollabierte. Ein folgenschwerer Deal: Die Pakete verloren während der Finanzkrise extrem an Wert - und verursachten hohe Verluste.

Omega 55 trug erheblich zur Schieflage des Instituts bei, die Bank stand 2008 am Rand der Pleite. Damals musste sie von ihren Eignern gerettet werden. Sie gehört bis heute zu 85,4 Prozent den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie pumpten 13 Milliarden Euro in ihr Institut. Zuvor musste schon der Bankenrettungsfonds Soffin - und damit der Steuerzahler - eine Garantie übernehmen. Omega 55 hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Schaden von 52,6 Millionen Euro verursacht. Die Frage, die im Prozess geklärt werden musste: Hätten die Vorstände wissen müssen, welches Risiko sie eingingen, haben sie ihre Pflichten verletzt?

Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert

Im Mai hielten die Ankläger ein mehrstündiges Plädoyer (dazu hier mehr ...). Sie forderten zwischen zehn und 22 Monaten Haft für die Vorstände, jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Für Dirk Jens Nonnenmacher, zuletzt Chef der Bank, hielten die Staatsanwälte ein Jahr und drei Monate für angemessen, plus eine Geldbuße. Da sich die Staatsanwälte nicht an den 12 000 Euro orientieren, die Nonnenmacher im Prozess als Gehalt angab, sondern an seinem ehemaligen Gehalt als Bankchef, was netto bei 360 000 Euro gelegen hatte, forderten sie eine Strafsumme von 150 000 Euro.

HSH will trotz Urteil Geld von Ex-Managern

Trotz der Freisprüche will die HSH Nordbank weiter Schadenersatz von drei Ex-Vorstandsmitgliedern erstreiten. Sie teilte mit: "Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der Bank sind von dem (...) Urteil unberührt." Eine Anwaltskanzlei habe den Sachverhalt bereits 2009 geprüft und damals Pflichtverletzungen von drei Vorständen im Zusammenhang mit Omega 55 festgestellt. Gegen sie habe die HSH Nordbank schon vor Beginn des Strafverfahrens zivilrechtliche Schiedsverfahren eingeleitet. "Die Bank wird diese Verfahren mit allem Nachdruck fortführen und ihre Rechte durchsetzen", hieß es. Die Verfahren sollen sich gegen Jochen Friedrich, Peter Rieck und Hartmut Strauß richten. Mit den anderen - darunter Nonnenmacher - habe die Bank vor Prozessbeginn einen sogenannten Verjährungsverzicht vereinbart. "Sollten in einem etwaigen Revisionsverfahren diese Vorstände rechtskräftig verurteilt werden, würde die Bank entsprechende Schiedsverfahren gegen sie einleiten."

Dirk Jens Nonnenmacher, Symbolfigur der Finanzkrise

Vielfach hinterfragt wurde die Rolle von Nonnenmacher. Von November 2008 bis April 2011 führte der Mathematik-Professor die Bank. Zu Zeiten der Omega-Geschäfte war er aber nur Finanzvorstand. Bankintern nannten sie ihn damals Dr. No. Mit seinen gegelten Haaren ist der Hüne zur Symbolfigur all jener geworden, die Banker spätestens seit der Finanzkrise für Zocker halten, die ohne Skrupel mit Millionen spielen und leichtfertig unüberschaubare Risiken eingehen.

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