Proteste um Akademikerball:Wiener Gericht spricht deutschen Studenten schuldig

Josef S. Proteste Akademikerball

Josef S., umgeben von Polizisten, im Verhandlungssaal des Wiener Landesgerichts

(Foto: dpa)

Die Beweislage war schwach, der Zweifel an der Schuld groß. Trotzdem ist der deutsche Student Josef S. in Wien zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte gegen den Akademikerball demonstriert. Ins Gefängnis muss er wohl nicht.

  • Ein Student aus Deutschland ist in Wien wegen Beteiligung an einer Demonstration gegen den von rechten Gruppen organisierten Akademikerball zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
  • Der 23-Jährige wurde zu zwölf Monaten Freiheitsentzug verurteilt, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden. Allerdings wird die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet, deshalb kommt der Student auf freien Fuß.
  • Obwohl es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gab, sahen es die Richter als erwiesen an, dass er sich der versuchten schweren Körperverletzung, der schweren Sachbeschädigung und des Landfriedensbruches schuldig gemacht hat.

Prozess mit kafkaesken Ausmaßen

Die Szenerie erinnert an Erzählungen des Schriftstellers Franz Kafka: Ein einzelner Mensch steht vor undurchschaubaren bürokratischen Mächten, sieht sich beschuldigt und ausgeliefert in einem scheinbar unsinnigen Prozess. So erging es dem 23-jährigen Studenten Josef S. in Wien. Nach einer Demonstration gegen den sogenannten Akademikerball wurde er festgenommen und sechs Monate lang in Untersuchungshaft festgehalten - als Einziger von etwa 6000 Teilnehmern. Die Beweislage gegen ihn ist äußerst dünn, ein Polizist will ihn an der Stimme erkannt haben. Identifizieren kann ihn jedoch keiner der Zeugen.

Dem Studenten wurde vorgeworfen, einer der Anführer der gewalttätigen Proteste gegen die Veranstaltung der rechtspopulistischen Partei FPÖ in der Wiener Hofburg im Januar gewesen zu sein und randaliert zu haben.

An der Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es jedoch erhebliche Zweifel. S. selbst, der bisher nie polizeilich aufgefallen war, hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen.

Das Urteil

Am Dienstag ist Josef S. - auch der Name erinnert an Kafkas Protagonisten - vor dem Wiener Landesgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Acht Monate davon sind nach österreichischem Recht als "bedingt" einzustufen, was bedeutet, dass für diesen Zeitraum von der Vollstreckung der Strafe abgesehen wird.

Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft muss der bisher nicht vorbestrafte Mann nach der Verhandlung nicht ins Gefängnis.

Die Haltung der Staatsanwaltschaft

Wie die Wiener Zeitung Der Standard auf ihrer Onlineseite berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich S. des Landfriedensbruches in Rädelsführerschaft, der versuchten schweren Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung schuldig gemacht hat.

Mehrere Polizisten berichteten vor Gericht von Angriffen vermummter Demonstranten. Sie gaben an, bei den Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt mit Gegenständen und Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein. Einzelne Werfer hätten sie jedoch nicht erkannt.

S. wurde vornehmlich von einem Zivilpolizisten beschuldigt, der ihn während der Ausschreitungen als Täter ausgemacht haben will. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat dieser strafrechtlich relevante Handlungen beobachtet und gehört, wie S. andere angestachelt habe. Eine Sachverständige habe zudem Schmauchspuren an den Handschuhen des Angeklagten gefunden.

Dass andere Polizeibeamte den Studenten im Prozess nicht identfizieren können, das tue nichts zur Sache, argumentierte der Staatsanwalt. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an.

Zuvor hatte der Staatsanwalt einen der Anklagepunkte modifiziert: Dem Studenten wurde nun nicht absichtliche schwere Körperverletzung, sondern nur versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Andernfalls hätten ihm bis zu fünf Jahre Haft gedroht.

Die Argumente der Verteidigung

Josef S. hatte zugegeben, an der Demonstration teilgenommen zu haben. Er habe zwar einen Mülleimer aufgestellt, diesen aber nicht geworfen, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Die Verteidiger forderten in ihren Schlussplädoyers deshalb den Freispruch ihres Mandanten.

Bereits im Vorfeld kritisierte der Anwalt des Angeklagten, dieser sei nur zufällig in den Fokus der Beamten geraten, tatsächlich aber auf keinem Foto oder Video als Gewalttäter zu erkennen. Vielmehr belege ein Ausschnitt aus einem ORF-Bericht sogar, dass S. besagten Mülleimer tatsächlich wieder hingestellt habe. Nach der Urteilsverkündigung erbaten sich die Anwälte zunächst Zeit, sie wollten bedenken, ob sie Revision einlegen oder nicht.

Die Reaktionen

Der Standard zitiert die Mutter von Josef S., die nach der Bekanntgabe des Urteils von einem "Schock" sprach, mit dem sie allerdings gerechnet habe. "Die Justiz hat ihre Meinung nie geändert in diesem Prozess. Er war von Anfang an schuldig. Der Höhepunkt war, dass der Staatsanwalt ihn als Terrorist bezeichnet hat. Ich erwarte mir von ihm eine Entschuldigung."

In Österreich und Deutschland löste der Fall heftige Kritik aus. Unter dem Hashtag #FreeJosef forderten zahlreiche Menschen auf Twitter zuerst die Freilassung des Studenten - und äußerten nach der Urteilsverkündung ihr Unverständnis.

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