NPD-Klage:Maulkorb für Minister?

Bundesfamilienministerin Schwesig zu Elterngeld Plus

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) darf nun auch offiziell ihre Meinung zur NPD äußern.

(Foto: dpa)

Erst war es der Ausdruck "Spinner", den sich die NPD nicht von Präsident Gauck gefallen lassen wollte. Jetzt klagt sie gegen Familienministerin Schwesig. Und dürfte erneut scheitern. Doch in dem Fall geht es womöglich um mehr.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Vor gerade einmal sechs Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Bundespräsident die Anhänger der NPD als "Spinner" bezeichnen durfte. An diesem Dienstag plädierte die rechtsextreme Partei - unverdrossen - in ähnlicher Sache erneut vor dem Karlsruher Gericht. Die Ausgangslage ist vergleichbar: Zwar dürfte sich die NPD mit dem Urteil in ein paar Wochen eine weitere Niederlage einhandeln. Uninteressant ist die ganze Sache trotzdem nicht.

Auslöser war ein Interview der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig von der SPD. Der Thüringischen Landeszeitung hatte sie im Juni erläutert, dass die NPD ihr "Molotow-Cocktail-Image" abzulegen versuche mit Nadelstreifenanzug statt Springerstiefeln, aber dass sich dahinter immer noch "die Ideologie von Hitler" verstecke. Dann folgten die Sätze des Anstoßes: "Aber ich werde im Thüringer Wahlkampf mithelfen, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht so weit kommt bei der Wahl im September. Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt."

Drei Klagen - drei Mal abgewiesen

Das klingt nun wirklich nicht schlimmer als vieles, was sonst so über die NPD gesagt wird. Der Oberbürgermeister von Hanau zum Beispiel hatte vergangenes Jahr dazu aufgerufen, "der NPD wieder einmal mehr zu zeigen, dass wir sie hier nicht haben wollen". Ähnliches gab Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, in Pirmasens zu Protokoll: Es müsse "alles darangesetzt werden, den Wiedereinzug der rechtsextremen NPD in den Stadtrat zu verhindern". Drastischer formulierte der saarländische Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD): Er warnte vor dem Wiedererstarken der "braunen Brut" und nannte die NPD-Anhänger "Wiedergänger der alten Nazis". In diesen drei Fällen klagte die rechtsextreme Partei - und drei Mal wurden ihre Klagen abgewiesen.

Dennoch birgt der Karlsruher Fall nun ein verfassungsrechtliches Problem: Wie stark dürfen Minister - also Mitglieder eines neutralen Staatsorgans - in ihrer zweiten Natur als Parteipolitiker in den Wahlkampf eingreifen? Oder, wie es der Berichterstatter im Zweiten Senat, Peter Müller, formulierte: "Führt die Übernahme eines Regierungsamts dazu, dass die Person zum politischen Neutrum geworden ist?" Was aus dem Munde des saarländischen Ex-Ministerpräsidenten natürlich wie eine rhetorische Frage klang. Die NPD jedenfalls, vertreten durch ihren Jura-Jungstar Peter Richter, sieht den Aufruf Schwesigs als Verletzung der Chancengleichheit: Mit ihrem Aufruf habe sie auf den Wählerwillen eingewirkt, zu Lasten der politischen Partei NPD. Und zwar in ihrer Eigenschaft als Ministerin, nicht als Parteipolitikerin.

Gilt ein Mäßigungsgebot für Minister?

Tatsächlich machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gleich zu Beginn deutlich, dass ein Minister wohl einen nicht ganz so großzügigen Spielraum genieße wie der Bundespräsident. Dessen "originäres Medium" sei die Rede, während die Regierung einen ganzen Apparat zur Ausübung von Staatsgewalt zur Verfügung habe. 1977 hatte das Gericht der SPD/FDP-Regierung untersagt, mit Haushaltsmitteln eine wahlkämpferische Anzeigenserie zu schalten und Broschüren mit Millionenauflagen zu drucken; der Einsatz staatlicher Ressourcen für den Wahlkampf der Regierungsparteien ist seither tabu.

Nun aber geht es um die weichere Frage, ob für Regierungsmitglieder im Wahlkampf eine Art Mäßigungsgebot gilt. Joachim Wieland, juristischer Vertreter der Bundesregierung, plädierte für klare Grenzen: Kein Staatsgeld und keine hoheitliche Einflussnahme. Aber natürlich dürften Minister ihren Amtsbonus nutzen: "Es kann ja nicht sein, dass, wer die Wahl gewonnen hat, sich mehr zurücknehmen muss als der, der die Wahl verloren hat."

Sollte das Gericht neue Grenzen für ministerielle Äußerungsbefugnisse formulieren, dürften diese jedenfalls sehr großzügig angelegt sein. Das wurde aus den engagierten Fragen von der Richterbank deutlich. Der Bürger erwarte doch, dass ein Minister auch die Ziele seiner Partei formuliere, sagte Peter Huber. Monika Hermanns trieb die NPD-Argumentation gedanklich auf die Spitze. Das Ergebnis könne ja nicht lauten, "dass Bundesminister sich überhaupt nicht mehr im Wahlkampf äußern dürfen" - nur um den bösen Schein des Wahlkampfs zu meiden. Und Herbert Landau erinnerte an den Grundsatz der wehrhaften Demokratie, seine Frage klang grimmig: Die Ministerin solle also nicht sagen dürfen, wählt keine Verfassungsfeinde? Der Kampf gegen diese Verfassungsfeinde - so hatte Schwesig den Richtern über ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek ausrichten lassen - sei ihr ein "wichtiges Anliegen".

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