Entscheidung in Karlsruhe:Bundesgerichtshof stoppt Abschiebehaft für Asylbewerber

Rüge vom Bundesgerichtshofes in Karlsruhe: Asylbewerber in Deutschland dürfen vor ihrer Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden.

Asylbewerber in Deutschland dürfen vor ihrer Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden. Dafür fehle es an einer Rechtsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe.

Die Richterverfügten daher die Freilassung eines Pakistaners, der für seine Überstellung nach Ungarn in Abschiebehaft genommen worden war. Die Behörden hatten als Haftgrund "Fluchtgefahr" angegeben. In der Regel dürfe die Haft gegen einen Ausländer derzeit nicht angeordnet werden, um seine Überstellung in ein anders EU-Land zu sichern, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Der Mann war über Ungarn illegal nach Deutschland eingereist. Er sollte in das mittelosteuropäische Land abgeschoben werden und dort seinen Asylantrag stellen. Seine Rechtsbeschwerde gegen die Inhaftierung blieb vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos. Der BGH hob die Entscheidung des Landgerichts jetzt auf. Die Haftanordnung habe den Betroffenen in seinem Freiheitsrecht verletzt, hieß es (AZ: V ZB 31/14).

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: