Familienunternehmen:Aus Sorge um das Erbe

Egal ob Albrecht, Dussmann oder Würth: Immer mehr Unternehmer regeln ihren Nachlass über eine Familienstiftung. Doch Abgaben an den Fiskus spart man so kaum. Im Gegenteil.

Von Guido Bohsem, Claus Hulverscheidt, Berlin

Häufig kommen die Patriarchen nach Weihnachten in die Kanzlei, erzählt ein erfahrener Steueranwalt. Oder nach Ostern oder nach den Sommerferien. Sie kommen, nachdem sie eine Auszeit vom Stress in ihren Unternehmen genommen haben und Zeit mit ihrer Familie verbringen konnten. Sie kommen, wenn ihnen klar wird, dass von den lieben Kindern und entzückenden Enkeln keiner, aber auch gar keiner infrage kommt, den Betrieb dereinst einmal weiterzuführen.

Der Aldi-Süd-Milliardär Karl Albrecht ist nur einer von vielen Unternehmern, die kein Kind oder keinen Enkel als direkten Nachfolger auserkoren haben, sondern eine Familienstiftung, genauer gesagt, ein Konstrukt aus verschiedenen Stiftungen. Der Schrauben-Gigant Würth mit 1,49 Milliarden Euro Umsatz und 400 Gesellschaften in über 80 Ländern ist ein weiteres Beispiel, die Dussmann-Gruppe mit über 60 000 Mitarbeitern in 21 Ländern oder der Aldi-Konkurrent Lidl.

Nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen dürfte es derzeit etwa 700 Familienstiftungen in Deutschland geben, das sind etwa fünf Prozent aller Stiftungen. Tendenz: steigend.

Kein Steuersparmodell

In der Öffentlichkeit sind die Stiftungen zumeist als Steuersparmodell verschrien. Kein Wunder, liegt es doch nahe, so zu denken, wenn ein legendärer Pfennigfuchser wie Karl Albrecht diesen Weg wählt. Hinter den oftmals sehr komplexen Konstruktionen vermuten viele ein Tarnungsmanöver von Superreichen, um den Fiskus besonders trickreich zu prellen.

Doch diese Einschätzung erweist sich bei näherer Betrachtung als Vorurteil. Stiftungsverbands-Justiziarin Hedda Hoffmann-Steudner spricht von "weit verbreiteter Unkenntnis". Auch der Partner der Beratungsfirma KPMG, Joachim Lahl, winkt ab. "Als Steuersparmodell eignet sich zumindest eine Familienstiftung in Deutschland in der Regel nicht." Lahl kommt damit zum selben Befund wie Ulrich Derlien, Steuerberater bei Sonntag & Partner in Augsburg: "Wenn ein Unternehmer sein Vermögen in eine Stiftung einbringen will, sind es meist nicht steuerliche Gründe, die dabei im Mittelpunkt stehen."

Es ist schon die Sorge um das Erbe, die eine wachsende Zahl von Unternehmer-Persönlichkeiten dazu treibt, eine Stiftung zu gründen. Doch als das Erbe wird vielfach der Betrieb an sich gesehen. Das Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten und somit für ein bleibendes Vermächtnis zu sorgen. Oft sei die Unternehmensnachfolge ungeklärt, schildert Derlien die Sorgen der Inhaber. Es seien keine Kinder da, oder man traue den eigenen Kindern die Fortführung des Unternehmens nicht zu.

Laut Lahl ist noch ein weiterer Grund möglich: Viele Inhaber fürchteten die Zersplitterung des Betriebes, weil man zu viele Erben hinterlasse. Oder eben, dass sich diese Erben mit ihren Stimmrechten am Unternehmen gegenseitig blockierten.

Wenn ein Verkauf des Unternehmens auch nicht infrage kommt, ist für viele Alt-Unternehmer eine Familienstiftung die Lösung. Zwei Dinge werden damit erreicht, so Hoffmann-Steudner. Das Unternehmen bleibe als Ganzes erhalten, es werde durch ein professionelles, familienfremdes Management weitergeführt. Zum zweiten stelle der Unternehmensführer durch die Formulierung des Stiftungszwecks sicher, dass seine Angehörigen und Erben dauerhaft und solide versorgt werden.

Umgekehrt schützt die Familienstiftung die Firma auch vor den Erben und unliebsamen Aufkäufern. So verhindert eine Stiftung, dass die Erben Kasse machen und das Unternehmen einfach verkaufen. Zugleich bewahrt die Stiftung Unternehmen auch vor feindlichen Übernahmen.

Bei einer Familienstiftung muss Erbsatzsteuer gezahlt werden

Die steuerliche Gesamtsituation hingegen ist laut Lahl nach der Einrichtung einer Familienstiftung sogar eher schlechter als bei einer direkten Vererbung. "Zunächst fällt bei der Übertragung von Vermögen auf die Stiftung Erbschaft- oder Schenkungsteuer an." Zusätzlich gehe der Fiskus in einer Art Steuerfiktion davon aus, dass alle 30 Jahre eine neue Generation antritt und das Vermögen erbt, weshalb die sogenannte Erbersatzsteuer gezahlt werden müsse. Zusätzlich zahle die Stiftung als Körperschaft auch Körperschaftsteuer. Und wenn die Erben, im Stiftungsdeutsch übrigens Destinatäre genannt, ihre Unterstützung erhalten, fällt darauf noch mal Kapitalertragsteuer an.

Das unterscheidet die Familienstiftung von der gemeinnützigen Stiftung, die als Zweck meistens die Förderung von Kultur, Wissenschaft oder anderen gemeinnützigen Zwecken hat. Hier muss der Stifter noch nicht einmal Schenkungsteuer zahlen, wenn er sein Vermögen in eine Stiftung überträgt. "Natürlich spart man Steuern", beurteilt Derlien den Vorgang, "im Gegenzug verliert man aber auch unwiderruflich den Zugriff auf das Geld."

Steuervorteile setzen weitsichtiges Handeln voraus

Laut Hoffmann-Steudner gibt es allerdings auch noch eine Art Mischform zwischen der Familienstiftung und der gemeinnützigen Stiftung. Man könne auch bei einer gemeinnützigen Stiftung in sehr begrenztem Ausmaß eine Versorgung der eigenen Familie vorsehen. "Das bricht aber bei der Enkel-Generation ab", so Lahl.

Glaubt man Derlien, kann die Familienstiftung auch einen gewissen steuerlichen Vorteil bieten. Das setzt allerdings weitsichtiges Handeln voraus. So sei es beispielsweise sinnvoll, das Vermögen gerade dann auf eine Familienstiftung zu übertragen, wenn der Unternehmenswert aus welchen Gründen auch immer gerade niedriger ist als gewöhnlich. "Man zahlt dann weniger Schenkungsteuer als sonst und kann das Vermögen in Ruhe wachsen lassen."

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