Landgericht Augsburg:Mieterin beschimpft Nachbarn - und fliegt aus Wohnung

Eine Frau zieht mit einer rassistischen Schimpftirade über ihren Nachbarn her. Auch in zweiter Instanz hat das Landgericht Augsburg entschieden: Die Mieterin muss ausziehen.

  • Das Landgericht Augsburg hat entschieden: Eine fristlose Kündigung des Mietvertrages ist nach rassistischen Beleidigungen zulässig.
  • Die Mieterin muss aus ihrer Wohnung ausziehen.

Kündigung nach fremdenfeindlicher Schimpftirade

Eine rassistische Beleidigung von Nachbarn rechtfertigt eine sofortige Kündigung des Mietvertrages. Das hat die Augsburger Justiz jetzt in zwei Instanzen entschieden. In dem vorliegenden Fall hatte eine Frau vor einem Jahr einen ausländischen Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit einer üblen fremdenfeindlichen Schimpftirade beleidigt.

Mieterin beschädigt Tür des Nachbarn

Wie das Augsburger Amtsgericht am Freitag berichtete, hatte die Mieterin zudem die Tür des Nachbarn mit einem Gegenstand beschädigt. Dem Vermieter sei eine Fortsetzung des Mietvertrages wegen des ausländerfeindlichen Verhaltens nicht zuzumuten, entschieden die Richter. Die Frau muss damit aus ihrer Wohnung ausziehen.

Die außerordentliche fristlose Kündigung sei demnach angemessen. Nachdem das Amtsgericht bereits im Dezember 2013 dem Vermieter recht gegeben hatte, bestätigte nun auch das Augsburger Landgericht die Kündigung. Die Berufung der Mieterin sei als unbegründet zurückgewiesen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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