Verwaltungsgericht Hamburg:Mitfahrdienst Uber darf vorerst weitermachen

Uber darf seinen umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben: Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den amerikanischen Anbieter aufgehoben.

  • Die US-Internetplattform Uber darf ihren Fahrdienst in Hamburg vorerst weiter anbieten, weil das Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung kippt.
  • Taxifahrer fordern härteres Vorgehen der Behörden gegen Uber.

Die US-Internetplattform Uber darf ihren umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben. Das Hamburger Verwaltungsgericht habe dem Widerspruch gegen ein zuvor ausgesprochenes Verbot stattgegeben und die Verfügung gegen die Fahrdienst-Plattform UberPOP somit vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben, teilte ein Sprecher am Freitag mit.

Das Gericht war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Zuvor hatte Spiegel Online über die Gerichtsentscheidung berichtet. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.

"Endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen"

Das US-Unternehmen Uber vermittelt mit einer Handy-App nicht nur selbstständige Chauffeure, sondern auch Privatleute mit ihren eigenen Autos. Das Taxi-Gewerbe wirft dem Konkurrenten unfairen Wettbewerb vor, weil er gesetzliche Regeln und Lizenzkosten umgehe. Uber fordert eine Anpassung der Bestimmungen, weil die aktuellen Regelungen noch aus der Zeit vor dem Smartphone stammten.

Taxifahrer fordern ein härteres Durchgreifen der Behörden gegen Uber. Nachdem Hamburg zunächst mit dem Verbot vorgeprescht war, rief der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) auch die anderen Städte dazu auf. Die Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten "endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen", verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz.

In Berlin soll in den kommenden Wochen entschieden werden, ob die Fahrervermittlung rechtmäßig ist. "Wir sehen das Ganze sehr kritisch, müssen aber die Einzelfaktoren noch abklären", hieß es beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo).

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: