Experiment zu Freischankflächen:Beschwerden gibt es kaum

Experiment zu Freischankflächen: Noch bis Ende August können Wirte an den Wochenenden ihre Gäste eine Stunde länger im Freien sitzen lassen.

Noch bis Ende August können Wirte an den Wochenenden ihre Gäste eine Stunde länger im Freien sitzen lassen.

(Foto: Stephan Rumpf)

Wer mag, darf: Münchner Gastronomen dürfen bis Ende August probeweise am Wochenende bis Mitternacht öffnen. Bislang ist das Feedback positiv. Doch manche Wirte machen bei dem Experiment erst gar nicht mit.

Von Thomas Anlauf

Es ist bislang nur ein Experiment, aber es gelingt anscheinend: Seit Anfang Juni dürfen Münchner Gastronomen an Wochenenden probeweise draußen bis Mitternacht geöffnet haben - und bislang gibt es offenbar keine übermäßigen Beschwerden von Anwohnern. "Es gibt eigentlich ein positives Feedback", sagt Daniela Schlegel, Sprecherin im Kreisverwaltungsreferat (KVR). Das Experiment sei "gut angelaufen".

Bis Ende August hat das KVR die sommerliche Ausnahmeregelung erlaubt, danach soll endgültig Bilanz gezogen werden. Voreilige Schlüsse will man daraus, dass sich die Anwohner von Gaststätten bislang mit Beschwerden zurückgehalten haben, nämlich noch nicht ziehen. Denn wegen der Fußball-Weltmeisterschaft seien vielleicht einige Nachbarn toleranter gegenüber dem nächtlichen Lärm gewesen, mutmaßt Schlegel.

Anfang April hatte der Münchner Stadtrat eine Beschlussvorlage des KVR verabschiedet, wonach Wirte im Juni, Juli und August probeweise an Freitagen und Samstagen statt bis 23 Uhr bis Mitternacht ihre Gäste vor den Lokalen bewirten dürfen - mit einer Einschränkung: Sollte es wegen der späteren Stunde zu massiven und berechtigten Anwohnerbeschwerden kommen, müssten die Wirte ihre Gäste bereits um 22 Uhr ins Lokal bitten.

Nicht alle Wirte nutzen die längeren Ausschankzeiten

Das KVR hatte die Wirte gewarnt, dass es nach 23 Uhr verstärkt zu Beschwerden von Nachbarn kommen könnte, die die Elf-Uhr-Regelung gerade noch akzeptierten. Einige Gastronomen argwöhnten deshalb im Vorfeld, dass die Liberalisierung der Sperrstunde vor der Kneipentür womöglich sogar eine versteckte Verschärfung der Bestimmungen sein könnte. Viele Wirte, die besonders sensible Nachbarn haben, nutzen deshalb die verlängerten Ausschankzeiten an Wochenenden erst gar nicht aus. Lediglich bei WM-Spielen zogen die meisten Wirte mit. Dafür gab es sogar eine bundesweite Sonderverordnung: Der Bundesrat hatte kurz vor WM-Start einen Passus gebilligt, wonach die Übertragung der Spiele sogar bis nach Mitternacht im Freien erlaubt war.

Eine Wirtin, die sich gar nicht erst auf die probeweise Liberalisierung eingelassen hat, ist Sarah Seeßlen. "Ich wollte den Ärger mit Nachbarn nicht provozieren", sagt die Leiterin der "Weltwirtschaft" im Eine-Welt-Haus an der Schwanthalerstraße. Sie habe tatsächlich auch ein bisschen Angst gehabt, dass sie bei Beschwerden den Terrassenbetrieb womöglich bereits um 22 Uhr hätte einstellen müssen. "Es gibt einige Wirte, die bei der Elf-Uhr-Regelung bleiben", sagt sie.

Michael Kleiner hat das Angebot der Stadt hingegen angenommen und an den Freitagen und Samstagen im Juni und Juli bis Mitternacht vor seinem Lokal an der Wörthstraße bedient. "Es gab bislang nur positive Resonanz von den Gästen - und mit den Anwohnern gab es überhaupt keine Probleme", sagt der Wirt des "Haidhauser Augustiner". Er plädiert dafür, dass die Wirte generell bis Mitternacht draußen geöffnet haben dürfen. Statistisch gesehen handele es sich doch lediglich um 60 milde Abende im Jahr, sagt Kleiner. Dabei ist sich der Gastronom nicht einmal sicher, ob die längere Öffnungszeit finanziell überhaupt etwas bringt. "Wenn um elf Uhr Schluss war, dann sind die Leute oft noch ins Lokal gegangen. Um Mitternacht gehen die Leute dagegen oft direkt nach Hause", sagt Kleiner.

Sollte das Kreisverwaltungsreferat nach der dreimonatigen Probephase im September zu dem Ergebnis kommen, dass es nur unwesentlich mehr Lärmbeschwerden von Anwohnern gegeben hat, werden die Münchner Wirte im kommenden Jahr womöglich generell an Wochenenden länger draußen bedienen dürfen.

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