Forderung nach drittem Geschlecht:Intersexuelle will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Weder Mann noch Frau: Intersexuelle lassen sich keinem Geschlecht eindeutig zuordnen. Das wurde auf Standesämtern oder in Ausweispapieren bisher jedoch nicht berücksichtigt. Ein 25-jähriger Mensch wehrt sich dagegen - und will notfalls bis vor das höchste deutsche Gericht ziehen.

Von Oliver Klasen

Es war ein eher ungewöhnliches Anliegen, das ein 25-jähriger Mensch namens Vanja am Montagvormittag auf dem Standesamt in Gehrden bei Hannover vorbrachte. Vanja wollte eine Geburtsurkunde ändern lassen. Die Angabe "weiblich" solle gestrichen und stattdessen "inter/divers" eingetragen werden.

Jene Vanja, die von einer Unterstützergruppe begleitet wurde, sieht sich weder als Mann noch als Frau. Sie fühlt sich zwischen den Geschlechtern, als Intersexuelle. Die Eltern hatten sie bei der Geburt allerdings als Mädchen registrieren lassen.

Bereits vor mehr als zehn Jahren hatte eine intersexuelle Person in München vergeblich versucht, vor Gericht einen dritten Geschlechtseintrag im Ausweis durchzusetzen. Jetzt will die Gruppe um Vanja bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, falls dies nötig werden sollte. Die Standesbeamtin habe signalisiert, dass sie den Antrag an das Amtsgericht Hannover weiterleiten werde, sagte Katrin Niedenthal, die Rechtsanwältin der 25-Jährigen.

Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa 80 000 Menschen ohne klar bestimmbares Geschlecht. Die Intersexualität kann dabei verschiedene Formen annehmen: Manche Menschen haben sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsorgane. Andere sehen zum Beispiel aus wie eine Frau, haben aber einen männlichen Chromosomensatz. Nicht immer wird die Intersexualität sofort bei der Geburt bemerkt, doch selbst wenn, mussten sich Eltern - so wie bei Vanja - bis November vergangenen Jahres entscheiden, ob ihr Kind als "weiblich" oder als "männlich" in der Geburtsurkunde eingetragen wird.

Nicht zu verwechseln mit Transsexualität

Dann wurde das Personenstandsgesetz geändert. Eltern ist es seitdem erlaubt, die Geschlechtsangabe bei der Anmeldung auf dem Standesamt einfach wegzulassen. Einige Betroffenenverbände für Intersexuelle, die sich um Aufklärung und Gleichberechtigung bemühen, kritisieren die neue Regelung, denn viele Fragen bleiben damit offen. So ist unklar, ob sich die Betroffenen, wenn sie erwachsen sind, für ein Geschlecht entscheiden müssen. Außerdem erfasst das Gesetz nur Neugeborene. Um wirkliche Verbesserungen für Intersexuelle zu erreichen, müsse ein drittes Geschlecht zugelassen werden, so die Kritiker.

Intersexualität ist nicht zu verwechseln mit Transsexualität. Während intersexuelle Menschen genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind, fühlen sich transexuelle Menschen mit ihrem von Geburt an zugewiesenen Geschlecht nicht adäquat beschrieben. Einige streben auch eine Hormonbehandlung oder einen operativen Eingriff an.

Menschen, die in Genderfragen sensibilisiert sind, verwenden in Anreden sowohl für Transexuelle als auch für Intersexuelle gerne einen Unterstrich, also zum Beispiel: Liebe Bürger_innnen. Damit wollen sie ausdrücken, dass die Geschlechtszugehörigkeit biologisch gesehen kein strenger Dualismus, sondern eher ein Kontinuum ist. Das gilt erst recht für die empfundene Geschlechterrolle, also die Frage, welcher Kategorie sich ein Mensch zugehörig fühlt.

Nach dieser Ansicht kann ein Individuum also nicht nur Frau oder Mann sein, sondern auch ein Mensch sein, der_die sich irgendwo dazwischen verortet.

Mit Material von dpa.

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