Prozess zu künstlicher Befruchtung im Ausland:Gericht stellt Zeuginnen intimste Fragen

"Eine Totgeburt, eine Fehlgeburt" war die Antwort. Bei einem Prozess um illegale Wege der künstlichen Befruchtung müssen Zeuginnen in München heikle Fragen beantworten. Warum, bleibt rätselhaft.

Von Christian Rost

Eine Zeugin war den Tränen nahe, als sie am Mittwoch im Prozess um illegale Befruchtungsmethoden im Ausland intimste Fragen beantworten musste. Angesprochen auf ihre Eizellbehandlungen in Pilsen sagte die 35-Jährige: "Eine Totgeburt, eine Fehlgeburt."

Es blieb rätselhaft, weshalb die Zeugin überhaupt gehört wurde am Münchner Amtsgericht. Sie hatte nie direkt mit dem angeklagten Rainer O. zu tun. Der Kaufmann soll in Deutschland für hierzulande verbotene Befruchtungsmethoden geworben haben, die der österreichische Arzt Herbert Zech in Kliniken in seinem Heimatland und in Tschechien verwendet.

Neun weitere geladene Zeuginnen ersparten sich die Tortur. Sie entschuldigten sich schriftlich bei Richter Gerhard Simon: Sie könnten nicht zum Prozess kommen, weil sonst ihre Kinder unbeaufsichtigt seien. Immerhin haben diese Frauen in den Zech-Kliniken ihren Babywunsch erfüllt bekommen.

Dem 62-jährigen Rainer O. wird Beihilfe zu missbräuchlicher Anwendung von Fortpflanzungstechniken vorgeworfen. Er leitete das Kinderwunsch-Informationszentrum in Ottobrunn bei München und warb bundesweit niedergelassene Frauenärzte für die Zusammenarbeit mit Zech an. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft half O. damit dem Professor, das deutsche Embryonenschutzgesetz auszuhebeln.

Ob aber die Frauen in den Zech-Kliniken tatsächlich nach deutschen Maßstäben illegal behandelt wurden oder nach einer Methode, die das Embryonenschutzgesetz zulässt, ließ sich vor Gericht nicht klären. Zech selbst wird dabei auch nicht helfen; er ließ sich erneut krankheitsbedingt als Zeuge entschuldigen.

Damit wird die Beweislage immer dünner für die Staatsanwaltschaft, die mittlerweile auch einer Einstellung des Verfahrens zustimmen würde. Sie verlangt aber von O. mehrere Zehntausend Euro Geldauflage, was der Angeklagte ablehnt.

Im August sollen weitere Zeugen gehört werden. Für die Frauen, so sie denn kommen, ist das Spießrutenlaufen also noch nicht zu Ende.

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