Streit um Fliegengitter:Gericht weist Klage wegen Amazon-Bewertung ab

Das hätte teuer werden können: 38 000 Euro Schadenersatz forderte ein Händler von einem Kunden. Der hatte auf Amazon ein Fliegengitter negativ bewertet. Nicht weil es von schlechter Qualität war, sondern weil er Schwierigkeiten mit der Anleitung hatte.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Der Streitgegenstand kostete ganze 22,51 Euro. Dennoch hatte der Rechtsstreit um den Kauf eines Fliegengitters das Zeug dazu, in die Geschichte der deutschen Rechtsprechung einzugehen. Allerdings hat das Landgericht Augsburg am Mittwoch die Schadenersatzklage wegen einer negativen Bewertung in einem Internet-Shop abgewiesen - und die Urteilsbegründung schafft keinerlei Rechtssicherheit. Damit bleibt ungeklärt, ob Käufer für eine überzogen negative Kritik haftbar gemacht werden können oder nicht.

Der Saal 281 im Augsburger Justizpalast war am Mittwoch bis auf den letzten Platz gefüllt. So mancher Journalist musste sogar stehen. Die Urteilsverkündigung dauerte keine zwei Minuten. Dem Vorsitzenden Richter genügte ein Satz, um die Abweisung der Klage zu begründen: "Die Klagepartei hat nicht den Nachweis erbracht, dass der Beklagte mit Sicherheit unwahre Tatsachen verbreitet hat." Deshalb habe das Gericht die Klage "bereits aus prozessualen Gründen" abweisen müssen, ohne die Forderungen inhaltlich zu prüfen.

Alexander Meyer, der Anwalt des Beklagten, zeigte sich nach dem Urteil "sehr zufrieden" und "erleichtert". Eine Verurteilung seines Mandanten zu 38 000 Euro Schadenersatz hätte dessen Existenz gefährdet. Die Journalisten, Verbraucher und Internetkäufer lässt das Urteil dagegen etwas ratlos zurück. Sie alle hatten sich Antworten auf viele drängende Fragen erhofft - und wurden enttäuscht. Dürfen Käufer in Internetforen den Verkäufer knallhart negativ bewerten und kritisieren? Oder, anders herum: Haben Verkäufer, die zu unrecht negativ bewertet werden, ein Recht auf Schadenersatz? Haftet der kritische Bewerter für einen möglichen Gewinnausfall, der durch den Kommentar entsteht? All diese Fragen bleiben offen. Weil sich das Gericht mit diesen Problemen erst gar nicht beschäftigte.

Shop-Inhaber fordert zur Löschung auf

Es war im Sommer 2013, als Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg) im Internet-Portal Amazon das Fliegengitter kaufte. Das Teil kam sehr schnell, aber beim Einbau ging der Ärger los: Allrutz scheiterte, weil seiner Meinung nach die Installationsanleitung fehlerhaft war. Daraufhin rief er beim Verkäufer an - und fühlte sich danach nicht ernst genommen. Deshalb gab er bei Amazon eine negative Bewertung ab: "In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch! Damit wird das ganze zu kurz!", schrieb er und endete mit dem Satz: "Der Verkäufer nie wieder!"

Der Shop-Inhaber forderte nun Allrutz auf, diese Bewertung zu löschen. Das tat er aber nicht. Deshalb forderte der Verkäufer 38 000 Euro Schadenersatz - unter anderem wegen entgangener Gewinne. Das Landgericht lud zur Güteverhandlung, doch diese scheiterte. So kam es am Mittwoch zu dem Urteil, dass nur Thomas Allrutz glücklich macht. "Die Frage nach der Haftbarkeit wurde leider nicht endgültig geklärt", sagte dessen Anwalt Meyer.

Deshalb raten Verbraucherschützer nach wie vor, bei Bewertungen vorsichtig vorzugehen: Mit Formulierungen wie "meiner Meinung nach" sei man juristisch aus dem Schneider. Ohne diesen Zusatz wird aus einer Meinungsäußerung schnell eine Tatsachenbehauptung - und das kann teuer werden. Thomas Allrutz kann sich übrigens noch nicht sicher fühlen. Jan Morgenstern, der Anwalt des Klägers, sagt, es sei "relativ wahrscheinlich", dass sein Mandant in Berufung gehe.

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