Rechtsstreit des Altkanzlers:Helmut Kohl darf seine Tonbänder behalten

Unzählige Stunden sprach der Publizist Heribert Schwan mit Helmut Kohl über dessen Leben - und behielt anschließend die 200 Tonbandaufnahmen. Ob sie dem Altkanzler oder seinem Ghostwriter gehören, musste jetzt ein Gericht klären.

  • 200 Tonbänder füllen die Gespräche über sein politisches Leben - das Oberlandesgericht Köln hat nun geurteilt, dass Altkanzler Helmut Kohl die Aufzeichnungen mit seinen Lebenserinnerungen behalten darf.
  • Kohls Ghostwriter, der frühere WDR-Journalist Heribert Schwan, hatte die Gespräche mit Kohl aufgezeichnet und die Bänder anschließend behalten.

Urteil über Ansprüche auf Aufzeichnungen

Im Rechtsstreit um sein politisches Vermächtnis hat Altkanzler Helmut Kohl (CDU) einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass der frühere Kanzler Tonbänder mit insgesamt 630 Stunden Gesprächsmitschnitten behalten darf. Vor dem Kölner Landgericht hatte sich Kohl bereits in erster Instanz mit einer Klage gegen den Publizisten Heribert Schwan auf Herausgabe der Tonbänder durchgesetzt. Seine spätere Forderung nach Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine Lebenserinnerungen zu bestimmen habe.

Auf den Bändern sind Gespräche zwischen Kohl und Schwan über das Leben des früheren Kanzlers dokumentiert. Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht die Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt, zugleich aber Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Diese Berufung wies das Oberlandesgericht nun zurück.

Memoiren mit Ghostwriter

Altkanzler Helmut Kohl

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) 2010 auf der Buchmesse in Frankfurt am Main

(Foto: dpa)

Insgesamt veröffentlichte Helmut Kohl drei Bände seiner Memoiren - der Name Heribert Schwan kommt darin nicht vor. Dennoch hat der frühere WDR-Redakteur erheblichen Anteil an der Autobiografie des "Kanzlers der Einheit", denn er hat sie verfasst. Allerdings in Kohls Namen - als Ghostwriter. Er führte dafür 2001 und 2002 lange Gespräche mit dem Altkanzler, durchforstete Aktenberge und sah vertrauliche Dokumente ein.

Am Ende setzte Kohl seinen Haken drunter. Das Ganze soll völlig problemlos verlaufen sein - bis zum vierten und letzten Band. Bevor Schwan dieses Werk fertigstellen konnte, brach Kohl die Zusammenarbeit ab. Schwan macht dafür Kohls zweite Frau Maike Kohl-Richter verantwortlich.

Die Begründung des Gerichts

Nach Meinung des Gerichts sind in der Sache Eigentumsfragen ausschlaggebend. Entscheidend sei, dass in den Buchverträgen durchgängig Kohl als Autor bezeichnet werde. "Aus den Verträgen folgt eindeutig, dass Urheberrechte soweit wie möglich dem Kläger (Kohl) zugeordnet werden sollten", hatte der Vorsitzende Richter bereits in einer Anhörung gesagt.

Co-Autor Schwan war hingegen der Meinung, dass seine Rolle beim Zustandekommen der Memoiren unterschätzt werde. Es sei zum Beispiel allein seine Entscheidung gewesen, die Gespräche überhaupt auf Tonband aufzunehmen.

Bereits vor dem Urteil schlug der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte vor, die Bänder einem Archiv zu überlassen. "Diese Tonbänder sollten nicht in irgendwelchen Privatkellern weder in Oggersheim noch bei Ihnen, Herr Dr. Schwan, liegen", sagte er. Dies war aber nur eine Anregung, auf die Kohls Anwalt nicht einging. Nolte wies darauf hin, dass die Bänder umso wertvoller seien, weil Kohl seit einem schweren Unfall 2008 nur noch eingeschränkt sprechen könne.

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