Prozess in München:Rentner bietet Nazi-Devotionalien auf Flohmarkt an

Stahlhelm mit Hakenkreuz und Hitler-Büste: Solche Nazi-Devotionalien wollte ein 71-Jähriger auf einem Flohmarkt verkaufen. Das Amtsgericht München hat ihn nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Christian Rost

Auf dem Richtertisch im Amtsgericht sieht es aus wie in der Sammlervitrine eines Alt-Nazis. Ein rostiger Stahlhelm mit Hakenkreuzsymbol, eine Gasmaske mit Reichsadler, ein Totenkopf der Waffen-SS sowie eine acht Zentimeter kleine Büste Adolf Hitlers stehen vor Richter Andreas Schätzl. Zusammen mit dem Staatsanwalt holt er nach und nach aus der Asservatenkiste die Fundstücke, die Rudolf L. auf einem Flohmarkt verkaufen wollte.

Der Rentner steht nicht zum ersten Mal wegen des Verwendens von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen vor Gericht. Der 71-jährige Angeklagte entstammt einer Vertriebenenfamilie aus dem Sudetenland und ist in Schwaben aufgewachsen, was ihm einen breiten Dialekt eingebracht hat. Politisch ist der Mann, der nach der Volksschule Maler lernte und bis zur Rente in diesem Beruf war, angeblich nicht sonderlich interessiert.

Einen Anwalt hat er nicht mitgebracht

Jedenfalls meint auch der Richter, dass wohl keine ausgeprägte rechtsextreme Gesinnung erkennbar sei. "Aber man weiß ja nie genau, was in den Köpfen der Leute so vorgeht", fügte Schätzl an. Was im Kopf von Rudolf L. vorgeht, bleibt am Mittwoch im Gerichtssaal schon deshalb sein Geheimnis, weil er abgesehen von wenigen brummenden Lauten nicht viel hervorbringt. Einen Anwalt hat er nicht extra mitgebracht.

Ein Flohmarktbesucher rief am 15. März dieses Jahres bei der Polizei an und teilte mit, auf dem Flohmarkt am Sapporobogen im Olympiapark biete jemand Nazikram an. Ein Zivilpolizist sah sich daraufhin an den Ständen um und wurde bei L. fündig. Der Mann, der nahe Furth im Wald ganzjährig auf einem Campingplatz lebt, war eigens nach München gekommen, um unter anderem nationalsozialistische Symbole zu verkaufen.

"Aus Nachlässen" habe er die Gegenstände, erklärte L., und es sei ihm nicht so sehr darum gegangen, Geld damit zu machen, sondern um auf dem Flohmarkt "Leute zu treffen". Dass er überhaupt keinen Bezug zu Nazi-Devotionalien habe, ist allerdings schwer zu glauben: Ein Jahr zuvor war er ebenfalls auf einem Münchner Flohmarkt mit solchen Dingen erwischt worden. Er wurde zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Und dass er nun erneut wegen Nazi-Symbolen vor Gericht steht, macht den Vorsitzenden wütend: "Sie sind unbelehrbar", wirft Schätzl dem Angeklagten hin, der darauf nichts Vernünftigen zu entgegnen weiß.

Vier Monate Haft auf Bewährung

Er räumt den Anklagevorwurf ein, versucht sich aber damit rauszureden, dass er die verbotenen Symbole teils mit Klebeband verdeckt habe. "Die Sonne" habe aber die Streifen abgelöst, auch Interessierte hätten beim Begutachten seiner Ware die Abdeckungen teils entfernt. Für den Staatsanwalt ist es letztlich nicht von Belang, weshalb die SS-Abzeichen und Hakenkreuze sichtbar waren.

Rudolf L. hatte sie offen präsentiert. Für den Wiederholungstäter forderte der Staatsanwalt deshalb eine empfindlichere Strafe als bei seiner ersten Verurteilung: vier Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage. Richter Schätzl folgte diesem Antrag und legte die Geldauflage auf 1500 Euro fest, die L. an den Verein der Überlebenden des Konzentrationslagers Dachau zahlen muss. L. nahm das Urteil an.

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