Todesurteil in China:Bundesregierung will Hinrichtung eines Deutschen verhindern

Mit aller Macht: Die Bundesregierung drängt China dazu, auf die Vollstreckung des Todesurteils gegen einen Deutschen zu verzichten. Er wurde eines Doppelmords schuldig gesprochen.

  • Ein Deutscher aus Bayern ist in China zum Tode verurteilt worden.
  • Es soll in der chinesischen Stadt Xiamen im Jahr 2010 seine Ex-Freundin und deren Partner ermordet haben.
  • Falls der jetzt Verurteilte keine Berufung einlegt, könnte nach chinesischem Recht das Urteil bald vollstreckt werden.
  • Bundesregierung will "alles in ihrer Macht Stehende" tun, um Hinrichtung zu verhindern.

Todesurteil gegen Deutschen in China

Ein Mann aus Bayern ist in China wegen Doppelmordes zum Tode verurteilt worden. Sein Anwalt berichtet, das Mittlere Volksgericht der südostchinesischen Stadt Xiamen habe am Dienstag in erster Instanz ein entsprechendes Urteil gefällt. Das Auswärtige Amt in Berlin hat die Information bestätigt.

Die Bundesregierung will sich aber bemühen, den Tod des früheren Sinologiestudenten zu verhindern. Sie bekräftigte "in kategorischer Form" die Ablehnung jeder Form der Todesstrafe. Sie werde deshalb "alles in ihrer Macht Stehende" tun, damit das Urteil nicht vollstreckt werde, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts.

Die Tat und ihre Hintergründe

Der 36-Jährige war angeklagt, im Juni 2010 seine ehemalige Freundin, die er während seines Studiums in München kennengelernt hatte, in Xiamen auf offener Straße mit einem Hammer und einem Messer brutal umgebracht zu haben. Auch den Lebensgefährten der Frau tötete er.

Die Freundin, die in München studiert hatte, besaß die venezolanische Staatsbürgerschaft. Der getötete Mann war ebenfalls Deutscher.

Als Motiv für den Doppelmord gilt Eifersucht. Wie Augenzeugen berichteten, soll der Mann in schwarzer Montur maskiert seinen beiden Opfern aufgelauert haben. Die junge Frau flehte demnach noch auf Knien um Gnade, bevor sie umgebracht wurde. Als Waise blieb ein inzwischen sechs Jahre altes Kind zurück, das heute bei Verwandten des Mannes in Deutschland aufwächst.

Der Täter und seine Ex-Freundin hatten in München gemeinsam Sinologie studiert. Sie trennte sich im Sommer 2005 von ihm, er soll die Trennung allerdings nicht überwunden haben. Kurz danach begann er offenbar damit, der Frau nachzustellen. Freunde der Frau berichteten, dass er sie mehrfach bedrohte. Die Frau habe sich deswegen sogar an die Polizei gewandt.

Im Jahr 2006 ging sie zum Studium nach Xiamen. Vermutlich war der Mann eigens nach China gereist, um seine Ex-Freundin und ihren neuen Partner zu töten. Er soll direkt nach der Bluttat versucht haben, sich selbst zu töten, und hatte sich dabei selbst schwer verletzt.

Möglicherweise baldige Vollstreckung

Das Gerichtsverfahren war vor drei Jahren schon abgeschlossen worden. Seither wartete der Angeklagte auf das Urteil. Ob er in Berufung gehen wird, ist noch nicht klar. Der Fall müsse ohnehin noch in höherer Instanz sowie am Ende vom Obersten Gericht Chinas in Peking bestätigt werden, so der chinesische Anwalt des Deutschen.

Der Deutsche war während des Gerichtsverfahrens vom Auswärtigen Amt konsularisch betreut worden. Sollte er jetzt keine Berufung einlegen, müsste das Todesurteil nach chinesischem Recht bald vollstreckt werden. Der Mann wäre damit der erste Deutsche, der in China hingerichtet würde.

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