Bad Kissinger Ex-OB vor Gericht:Laudenbach muss ins Gefängnis

Lesezeit: 1 min

Von 2002 bis 2008 war der ehemalige Oberbürgermeister von Bad Kissingen Karl Heinz Laudenbach im Amt. (Foto: dpa)

Der ehemalige OB von Bad Kissingen hat während seiner Amtszeit eine rechtswidrige Provision kassiert und nicht versteuert. Nun muss Karl Heinz Laudenbach dafür in den Knast. Weil er gestand, kam er mit einer milderen Strafe davon.

  • Der ehemalige Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach ist wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
  • Der Ex-OB hatte zuvor vor Gericht Vorteilsannahme im Amt gestanden.

Warum Laudenbach ins Gefängnis muss

Der frühere Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach ist wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg sprach ihn am Donnerstag schuldig, bei einem Immobiliengeschäft eine illegale Provision kassiert zu haben.

Laudenbach hatte als Oberbürgermeister den Kontakt zu russischen Investoren hergestellt, die 2008 das leerstehende Kurhotel Fürstenhof von der Arbeiterwohlfahrt kauften. Dafür bekam er 434 000 Euro. Außerdem hinterzog er 317 000 Euro Steuern. Deshalb stand der ehemalige Bad Kissinger Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach wegen Vorteilsannahme im Amt und Steuerhinterziehung vor Gericht.

Nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft legte der 57-Jährige ein Geständnis ab. Soweit sein Verhalten aus rechtlicher Sicht als Vorteilsannahme zu bewerten sei, räume Laudenbach dies mit Bedauern ein, sagte sein Anwalt Norman Jacob am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg. Laudenbach habe aber nicht vorsätzlich gehandelt. Das Gericht hatte nach Gesprächen mit Verteidigung und Anklage eine Haftstrafe von höchstens drei Jahren, mindestens aber zwei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt, falls Laudenbach gesteht.

Warum Laudenbach als "OB Gnadenlos" bekannt wurde

Der parteilose frühere Kriminaldirektor hatte die Steuerhinterziehung bereits zuvor eingeräumt. Laudenbach hatte auch zugegeben, das Geld erhalten zu haben, den Vorwurf der Vorteilsannahme bislang aber zurückgewiesen.

Bad Kissingen
:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-OB

Seit einem halben Jahr sitzt der frühere Oberbürgermeister von Bad Kissingen schon in Untersuchungshaft. Nun hat die Staatswanwaltschaft Anklage wegen Vorteilsnahme gegen ihn erhoben. Es steht noch ein weiterer Verdacht im Raum.

Von 2002 bis 2008 war der ehemalige Oberbürgermeister von Bad Kissingen im Amt. Laudenbach war in seiner Amtszeit als "OB Gnadenlos" bekannt geworden, weil er Wildpinklern ein Bußgeld von 350 Euro aufbrummte. Wer auf die Straße spuckte, musste 100 Euro zahlen. Der 57-Jährige war zwar von der CSU nominiert worden, der Partei aber nie beigetreten. Als es zu Querelen kam, erklärte Laudenbach überraschend, dass er nicht mehr antreten werde.

© SZ.de/dpa/amm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: