Dachau:Betrug im Spielcasino

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Ein 34-Jähriger versucht, mit Hilfe eines Angestellten 1200 Euro zu ergaunern - beide landen vor Gericht

Von Daniela Gorgs, Dachau

Ein Spielautomat ist ein Kasten, der blinkt und piepst. Mit Melodien und Lichtern spricht er alle Sinne des Menschen an, der vor ihm sitzt und ihn mit Geld füttert. Der Spieler findet Gefallen am Nervenkitzel. Da ist die Angst vor dem Verlust, gleichzeitig die Euphorie nach einem Gewinn. Wenn er verliert, spielt er gleich wieder. Oder ärgert sich so sehr darüber, dass er zu betrügen beginnt. Das macht den Automaten so gefährlich. Spielsucht und Kriminalität sind eng miteinander verwoben.

Zwei junge Männer müssen sich vor dem Jugendgericht Dachau wegen versuchten Betrugs in Mittäterschaft in einem Spielcasino verantworten. Der eine, ein 20-Jähriger, arbeitete als Angestellter in einem Casino im Landkreis Dachau. Der andere, ein 34-jähriger Stammkunde, hatte sich mit dem 20-Jährigen angefreundet. Und so musste der Kunde den Angestellten nicht lange überreden, ihm beim Betrügen zu helfen. Der 34-Jährige hatte an einem Abend viel Geld verloren und wollte den Verlust mit einem Trick ausgleichen. Die beiden fertigten zwei Quittungen mit je 600 Euro an. Der Kunde unterschrieb, der Angestellte legte die Zettel in die Kasse, bereit zur Auszahlung am nächsten Morgen, wenn die Automaten wieder aufgefüllt sind. Die Hälfte der Summe sollte für ihn sein. Eine gemachte Sache, hätte der 20-Jährige nicht vergessen, einen "Auffüllzettel" auszufüllen. Eine Routinearbeit, wie der Chef des Spielcasinos dem Gericht erläutert. Werden große Gewinne erzielt, müssen die Automaten nachgefüllt werden, was dokumentiert wird. Dies war nicht der Fall, wie der Zeuge aussagt. Zudem hatte der Casino-Angestellte übersehen, dass der Chef Gewinne anhand eines Computerausdrucks überprüfen kann. Das sogenannte Tagesjournal zeigt dann ein Minus an. Dies tat es in diesem Fall aber nicht. Der Chef rief den Angestellten an, der sich in Widersprüche verstrickte und den Betrug zugab. Als der 34-Jährige am nächsten Tag seine Quittungen einlösen wollte, erhielt er statt Geld nur wüste Beschimpfungen. Der 20-Jährige wurde noch am selben Tag fristlos gekündigt.

Beide sitzen nun auf der Anklagebank und bereuen die Tat zutiefst. Der Jüngere hat einen Anwalt mitgebracht, der dem Gericht auch nicht erklären kann, warum sich sein Mandant auf den Deal im Casino einließ. Warum er seinen Arbeitsvertrag, der kurz vor der Verlängerung stand, derart aufs Spiel setzte, wie Vorsitzender Richter Daniel Dorner wissen wollte. Die Antwort gibt der Vertreter der Jugendhilfe im Gericht. Karl Hartmann berichtet, dass der junge Mann negative, grenzwertige Erfahrungen in seiner Entwicklung erlitten habe, oft eingeschüchtert worden sei und sich schlecht abgrenzen könne.

Der 34-Jährige beschreibt den Betrugsversuch als Tat aus reinem Frust. In angetrunkenem Zustand habe er den Verlust des Abends ungeschehen machen wollen. Unter psychologischem Aspekt fand dies der Staatsanwalt durchaus nachvollziehbar. Doch mahnt er, bei dem versuchten Betrug sei es nur durch einen Zufall bei der Absicht geblieben. Er plädiert für eine Geldauflage von 1500 Euro für den Jüngeren und 50 Tage zu 45 Euro für den Älteren. Der Verteidiger hofft auf Sozialstunden für seinen Mandanten.

Richter Dorner verurteilt den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu 64 Sozialstunden, den 34-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 40 Euro. Er hielt den Angeklagten das umfassende Geständnis zugute. Auch habe die Tat nur das Versuchsstadium erreicht, sagte der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 22.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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