Auswertung von Satellitendaten:Flug MH370 drehte womöglich früher ab als gedacht

Fünfeinhalb Monate nach dem rätselhaften Verschwinden von Flug MH370 soll das Suchgebiet im Indischen Ozean erneut verlegt werden. Die Boeing mit 239 Menschen an Bord könnte doch länger geflogen sein als bisher angenommen.

  • Australiens stellvertretender Regierungschef Warren Truss stellt das Ergebnis neuer Satellitendaten-Auswertungen vor. Demnach wendete Flug MH370 früher als bislang angenommen.
  • Das Suchgebiet im Indischen Ozean nach MH370 wird erneut verlegt.
  • 186 Malaysian-Airlines-Mitarbeiter haben seit den beiden Flugzeugunglücken gekündigt.

MH370 drehte früher ab als vermutet

Die vor fast sechs Monaten verschollene Malaysia Airlines-Boeing ist womöglich auf einem etwas anderen Kurs geflogen als bislang angenommen. Neueste Auswertungen zu Flug MH370 legten nahe, dass das Flugzeug auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Peking früher außerplanmäßig Richtung Süden abdrehte als vermutet, sagte Australiens Verkehrsminister Warren Truss.

Dies ergebe sich aus der nochmaligen Auswertung von Satellitendaten. Die Erkenntnisse beruhen auf der Auswertung eines fehlgeschlagenen Versuchs, die Piloten kurz nach dem Verschwinden vom Radar per Satellitentelefon zu erreichen. Von diesem Anruf war bislang nie die Rede.

Die Suche nach Spuren von Flug MH370 werde sich deshalb innerhalb der bereits festgelegten Zone auf ein Gebiet "etwas weiter südlich" als bisher konzentrieren. Das würde auch bedeuten, dass die Maschine länger flog als bislang angenommen. MH370 gilt als eines der größten Rätsel der Luftfahrtgeschichte, von dem Wrack fehlt bislang jede Spur.

Neue Suchaktion

Flug MH370 mit 239 Menschen an Bord war am 8. März auf dem Flug von Kuala Lumpur nach Peking von den Radarschirmen verschwunden. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge verließ die Maschine aus unbekannten Gründen mitten im Flug ihre geplante Route und drehte erst nach Westen und dann Richtung Süden ab. Australien leitet die aufwendige Suche nach dem verschollenden Flugzeug. Die Fluglinie geht davon aus, dass die Boeing im südlichen Indischen Ozean ins Meer stürzte.

Im September soll eine neue Suchaktion beginnen. Australien hat die niederländische Firma Fugro Survey beauftragt, innerhalb eines Jahres ein 60 000 Quadratkilometer großes Gebiet im Indischen Ozean abzusuchen. Für diese Aktion werden mehrere Schiffe mit Schleppsonden eingesetzt, bestückt mit Fächer-Echolot, Videokameras und sogenannter Seitensicht-Sonartechnik.

Mitarbeiter kündigen offenbar aus Angst

Seit dem Verschwinden von MH370 steckt die ohnehin angeschlagene Fluglinie in einer schweren Krise. Hinzu kommt, dass 186 Malaysia-Airlines Besatzungsmitglieder in den ersten sieben Monaten des Jahres gekündigt hätten, sagte ein Sprecher der Fluglinie. Vor allem nach dem mutmaßlichen Abschuss von Flug MH17 im Juli über der Ukraine sei die Zahl der Kündigungen deutlich gestiegen. Viele Mitarbeiter hätten familiären Druck nach den Tragödien von Flug MH17 und Flug MH370 als Grund für die Kündigung genannt. Bei den Unglücken waren auch 27 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen.

Der Generalsekretär der Angestelltengewerkschaft, Abdul Malek Ariff sagte, einige hätten nun Angst zu fliegen. Die Kündigung der Mitarbeiter führe zudem dazu, dass die verbliebenen Angestellten bis zu zwölf Stunden am Tag arbeiten müssten.

Angehörigen wird Entschädigung angeboten

Knapp sechs Wochen nach dem Absturz der Passagiermaschine MH17 hat Malaysia Airlines begonnen, den Hinterbliebenen der 298 Opfer eine Entschädigung in Höhe von je etwa 38 000 Euro anzubieten. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf niederländische Medienberichte.

Diese Summe werde aufgrund des sogenannten Montrealer Übereinkommens gezahlt, das seit 1999 den Angehörigen von Opfern einer Flugzeugkatastrophe eine Entschädigung in Höhe von mindestens 132 000 Euro zuspricht - unabhängig von der Schuldfrage. Das Abkommen sichert den Angehörigen eine Mindestsumme zu, und im Fall einer nachgewiesenen Schuld können die Hinterbliebenen auf eine höhere Summe klagen. Diese Klagen können im Heimatland des Opfers, der Fluggesellschaft, dem Zielland des Fluges oder in dem Land, in dem das Ticket gekauft wurde, eingereicht werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist Flug MH17 der Malaysian Airlines am 17. Juli beim Überflug der Ostukraine von einer bodengestützten Flugabwehrrakete getroffen worden. Fachanwälte halten es jedoch für kaum möglich, Russland oder die prorussischen Rebellen für den Abschuss haftbar zu machen.

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