SPD-Politiker:Karlsruhe weist Edathys Beschwerde zurück

Sebastian Edathy

SPD-Politiker Sebastian Edathy

(Foto: dpa)

Durchsuchung des Büros und der Wohnung: Nach dem Verdacht des Erwerbs von Kinderpornografie ermittelten die Behörden gegen SPD-Politiker Sebastian Edathy. Seine Beschwerde über die Durchsuchung weisen die Verfassungsrichter nun zurück.

  • SPD-Politiker Sebastian Edathy ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter lehnten die Rüge ab.
  • Die Behörden ermitteln, ob Edathy kinderpornografisches Material gekauft und besessen hat.

Ablehnung in Karlsruhe

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Für die Durchsuchung seiner Wohnungen und Büros habe es einen begründeten Anfangsverdacht wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gegeben, befand das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe.

Die Verfassungsrichter stellten zwar fest, dass der Durchsuchungsbeschluss Edathys Immunität als Abgeordneter verletzt habe. Edathys Beschwerde dagegen wiesen sie aber als unzulässig zurück, da dieser wegen seiner Rechte als Abgeordneter keine Klage vor dem zuständigen Fachgericht erhoben habe.

Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", teilte das Verfassungsgericht mit. "Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet." Deshalb sei die Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und Landgerichts Hannover nicht zur Entscheidung angenommen worden. Damit erledige sich auch Edathys Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Grund der Klage waren Durchsuchungen

In dem Ermittlungsverfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden im Februar die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen.

Dagegen wandte sich Edathy an das Landgericht Hannover, hatte aber keinen Erfolg. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein. Edathys Anwalt Christian Noll hatte die Beschwerde damit begründet, dass die Ermittler "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen" hätten. Sie hätten aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich der viele Jahre zurückliegenden Bestellung legaler Bilder in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen.

Hannoveraner Justiz erfreut über Karlsruher Entscheidung

Mitte Juli erhob die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen Edathy. Die Behörde wirft dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten vor, über seinen mobilen Bundestagscomputer vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Edathy soll zudem einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch bewertet wird.

Bei Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Das Justizministerium in Hannover wertete die Karlsruher Entscheidung als "positives Signal". "Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Klärung des Sachverhaltes", sagte ein Sprecher. Nun müsse die eigentliche juristische Klärung des Sachverhaltes angegangen werden. Zudem sei nun von höchster Stelle der Vorwurf widerlegt, die Justiz habe grobe Fehler bei den Ermittlungen gemacht.

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