Entschädigung bei Verspätungen:Das müssen Bahnreisende wissen

Warnstreik der Lokführer angekündigt

Warnstreik bei der Bahn: Fern- und Regionalverkehr, aber auch Güterzüge und S-Bahnen sind betroffen.

(Foto: dpa)
  • Die Lokführer-Gewerkschaft GDL will mit einem Streik den Zugverkehr in ganz Deutschland lahmlegen.
  • Von Dienstagabend 21 Uhr bis Mittwochmorgen 6 Uhr sind Fern- und Regionalverkehr, aber auch Güterzüge und S-Bahnen betroffen.
  • Die Deutsche Bahn will versuchen mit dem bestehenden Personal Chaos zu verhindern.
  • Ab einer Stunde Verspätung können sich Bahnreisende einen Teil der Kosten ihrer Fahrkarte erstatten lassen.

Warnstreik bei der Deutschen Bahn

Die Lokführer-Gewerkschaft GDL will den Zugverkehr in ganz Deutschland von Dienstagabend an für neun Stunden komplett lahmlegen. Der bundesweite und flächendeckende Streik soll von Dienstagabend 21 Uhr bis Mittwochmorgen 6 Uhr gehen. Das teilte GDL-Sprecherin Gerda Seibert am frühen Dienstagmorgen mit.

Bei der Deutschen Bahn sollen Fern- und Regionalzüge ebenso stillstehen wie Güterzüge und die von der Deutschen Bahn betriebenen S-Bahnen. Die Bahn will erst die genauen Pläne der GDL abwarten und dann versuchen, mit dem verfügbaren Personal Chaos zu verhindern, wie eine Unternehmenssprecherin sagte.

Diese Rechte haben Bahnreisende

Die Bahn entschädigt ihre Kunden bei Verspätungen: Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss sie ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung des Sprinters erstattet.

Reisende haben laut EU-Gesetz bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf diese Erstattung. Das umfasst Naturkatastrophen, etwa wenn Unwetter oder Erdrutsche der Grund für die Verspätung sind. Aber auch Streiks fallen unter höhere Gewalt.

Muss der Kunde mehr als eine Stunde lang warten, hat er zudem Anspruch auf Erfrischungen, bei Bedarf auf eine Übernachtung im Hotel. Fällt die Zugfahrt aus, muss die Bahn einen Ersatztransport organisieren.

Lange galt die Entschädigung bei großen Verspätungen nur, wenn die Bahn für den Schaden verantwortlich war, also bei technischen Mängeln und Störungen. Doch seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2013 muss die Bahn auch im Fall höherer Gewalt zahlen - was die Rechte der Bahnreisenden stärkt.

Wie Reisende dann konkret an ihre Entschädigung kommen, lesen Sie hier:

Aktuelle Störungen im Bahnverkehr für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

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