Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst:Uber ignoriert Fahrverbot

Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst: Eigentlich wäre das jetzt verboten: die App Uber in einem Auto in Berlin.

Eigentlich wäre das jetzt verboten: die App Uber in einem Auto in Berlin.

(Foto: AFP)

Das Landgericht Frankfurt hat der Firma Uber in einer einstweiligen Verfügung deutschlandweit die Vermittlung von Fahrern untersagt. Doch das Unternehmen will das Verbot nicht akzeptieren.

  • Das Landgericht Frankfurt erlässt nach einem Antrag deutscher Taxizentralen eine einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen Fahrdienst Uber. Die Firma darf demnach in Deutschland nicht mehr über seine App Fahrdienste vermitteln.
  • Das Unternehmen kündigt an, sich vor Gericht gegen den Erlass zu wehren.
  • Uber ist bereits in mehr als 200 Städten weltweit aktiv.

Deutschlandweites Verbot für Uber

Der Fahrdienst Uber darf in Deutschland vorerst bundesweit keine Fahrten mehr vermitteln. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine Apps vermitteln. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft. Beantragt hatte die Verfügung die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen.

Die Verfügung betrifft nicht den eher hochpreisigen Limousinenservice, den Uber anbietet. Er firmiert unter dem Markennamen "UberBlack". Es geht nur um die preisgünstigeren Fahrten unter dem Label "UberPop", die den Taxis Konkurrenz machen.

Uber will sich wehren

Der Konzern will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren. "Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen ", teilte das Unternehmen mit. Man werde sich gegen die einstweilige Verfügung zur Wehr zu setzen. "Wir sind überzeugt, dass Wettbewerb gut für jeden ist - Fahrgäste wie auch Fahrer profitieren vom stärkeren Wettbewerb", so Uber.

Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs

Das Gericht in Frankfurt wirft in dem Beschluss Uber "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr nötig, heißt es. Nach einer Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest. Die einstweilige Verfügung (PDF) ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und die Aufhebung des Beschlusses beantragen. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die einstweilige Verfügung gültig.

Kritik: Fahrgast über Uber nicht ausreichend geschützt

Der Gesetzgeber lasse das Geschäftsmodell der Fahrgastbeförderung nur nach definierten Standards zu, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG. Das Taxigewerbe kritisiert an dem neuen Dienst, dass der Kunde bei einem Unfall nicht ausreichend geschützt sei, der Fahrer keinen Gesundheitstest absolvieren müsse und das Fahrzeug nicht überprüft werde. Schlenker: "Kein Fahrgast kann Fahrer, Unternehmen und Fahrzeug durchchecken."

Limousinenservice in Berlin bereits verboten

Uber ist inzwischen in mehr als 200 Städten aktiv. Zuletzt war der Limousinenservice von Uber in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin, verboten worden. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

Das Start-up aus San Francisco mit europäischer Niederlassung in Amsterdam vermittelt über seine Smartphone-Apps "Uber" und "UberPop" Fahrer an Privatpersonen.

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