Lieferservice der Lufthansa:Pilotversuch mit Bordmenü

Lesezeit: 1 min

Essen aus der Flugzeugküche schmeckt höchstens im Flieger, könnte man denken. Die Lufthansa hält dagegen und lässt Gerichte nun testweise ins Haus liefern. Fragt sich nur: Wer isst das?

Von Nakissa Salavati, München

Speisen im Flugzeug ist schon etwas Besonderes. Für den Normalpassagier werden Nudeln und Ragout meist zu lange gegart, anschließend kurz aufgewärmt und im Aluminiumbehälter serviert. Es ist, kulinarisch betrachtet, ein zweifelhaftes Mahl. Trotzdem scheinen sich die meisten Passagiere auf das Menü zu freuen. Das hat einfache Gründe: Es gibt nichts anderes. Der Flug zieht sich hin. Und außerdem hat man dafür bezahlt.

Daraus ließe sich ableiten: Flugzeug-Essen schmeckt, wenn überhaupt, nur im Flugzeug. Die Lufthansa sieht das offenbar anders. Ihr Ableger, die Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG), glaubt, dass ihr kulinarisches Angebot auch neben Döner, Pizza, Salat, Pasta, Burritos - also neben all dem jederzeit verfügbaren, günstigen Fast Food der Großstädte bestehen kann.

"Air Food One" hat die LSG zwei Gerichte getauft, die sie testweise in den kommenden acht Wochen über den Online-Supermarkt der Post-Tochter DHL auf allyouneed.com vertreibt. Von Mittwoch an kann der Kunde zwischen mehreren Flugzeug-Essen wählen: Etwa Rinderfilet mit Zwiebelsauce für knapp zehn oder Tortellini mit Tomatensoße für neun Euro. Wer das Essen probieren will, muss sich auf der Webseite ein Abonnement einrichten. Das Gericht wird nach Angaben des Online-Supermarkts von dem Lufthansa-Konzern frisch vorgekocht, gekühlt und anschließend von der Deutschen Post geliefert: Einmal pro Woche, in einem Zeit-Slot von zwei Stunden - es kann also durchaus sein, dass man etwas auf die Tortellini warten muss.

Der Online-Supermarkt teste regelmäßig Produkte, sagt ein Sprecher von Allyouneed: "Nach acht Wochen evaluieren wir dann, ob die Kunden das Produkt mögen." Dann wird geprüft, wer ernsthaft Flugzeug-Gerichte zu Hause essen will. Finden sich genug Interessenten, könnte der Supermarkt die Gerichte frühestens 2015 fest ins Sortiment aufnehmen, möglicherweise in einer größeren Auswahl und zu flexibleren Lieferzeiten.

Aber nur, wenn kein Rechtsstreit dazwischenkommt: "Air Food One" heißen nämlich nicht nur das Rinderfilet und die Tortellini der Lufthansa-Tochter, so heißt auch eine Schweizer Firma, die Gastronomie-Konzepte entwirft. Sie fühlt sich beklaut und prüft nun ihre Rechte. "Air Food One" sei in Deutschland nicht geschützt, sagt der Allyouneed-Sprecher. Man habe sich die Bezeichnung zufällig so ausgedacht. Und genau wie die Gerichte sei auch der Name ein Test.

Bleibt abzuwarten, ob es der Zielgruppe der Berufstätigen und Senioren auch schmeckt. Allyouneed jedenfalls verspricht, mit den Menüs " fliegt Ihr Gaumen erster Klasse".

© SZ vom 03.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: