Urteil über Datenlöschung:Gysis Sieg gegen den Verfassungsschutz

Fraktionssitzung Linke, Gregor Gysi

Linken-Fraktionschef Gregor Gysi, hier bei einer Pressekonferenz am 1. September, triumphiert im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz.

(Foto: Rainer Jensen/dpa)

Gregor Gysi gewinnt den Rechtsstreit gegen den Verfassungsschutz: Nach einem Gerichtsurteil muss die Behörde alle Daten und Erkenntnisse über den Linken-Fraktionschef löschen. In einem weiteren Verfahren steht das Ergebnis aber noch aus.

  • Der Verfassungsschutz muss alle Erkenntnisse über den Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, löschen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln, berichtete die Leipziger Volkszeitung.
  • Demnach müssen alle Daten getilgt und Gysis Personalakte vernichtet werden.
  • Gysi erklärte dazu, der Verfassungsschutz habe auf ganzer Linie verloren, und forderte, die Behörde müsse die Beobachtung der Linken in Bund und Ländern endlich einstellen.

Der Verfassungsschutz muss alle Erkenntnisse über Gysi löschen

Der Verfassungsschutz muss einem Zeitungsbericht zufolge sämtliche Erkenntnisse über den Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, aus seinen Dateien und Akten tilgen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sei in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgegeben worden, alle gespeicherten Daten über Gysi zu löschen, berichtete die Leipziger Volkszeitung unter Berufung auf das Urteil. Zudem sei "die Personenakte des Klägers zu vernichten".

Gysi fordert ein Ende der Beobachtung von Linken-Politikern

"Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren", sagte Gysi der Zeitung. Zugleich forderte er: "Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen, diese Kontrolle, Beobachtung, Überwachung gegen eine demokratische Partei ist der Bundesrepublik mehr als unwürdig." Der Rechtsstreit lief seit dem Jahr 2006.

Die Linkspartei, hervorgegangen unter anderem aus der SED-Nachfolgepartei PDS, wehrt sich seit Jahren gegen die Überwachung von Politikern aus ihren Reihen durch den deutschen Inlandsgeheimdienst. Zwischenzeitlich stand etwa ein Drittel der Parlamentarier der Linkspartei unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung des Linkenpolitikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz verboten.

Ergebnis von Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Gysi noch offen

Offen ist noch das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Gysi. Dabei geht es um Vorwürfe, nach denen der frühere DDR-Jurist mit der Stasi zusammengearbeitet haben soll. Dagegen hatte Gysi an Eides statt versichert, "zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet zu haben".

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