Freihandelsabkommen mit den USA:EU-Kommission stoppt Bürgerinitiative gegen TTIP

Mit einer Europäischen Bürgerinitiative wollten Gegner das Freihandelsabkommen mit den USA verhindern. Die Kommission hat die Kampagne nun abgelehnt. Mit einer fadenscheinigen Begründung, wie die Initiatoren sagen.

  • Die EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP abgelehnt.
  • Die Initiatoren halten die Begründung der Kommission für rechtlich falsch und prüfen eine Klage gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Wie die EU die Ablehnung begründet

Die EU-Kommission hat die Bürgerinitiative "Stop TTIP" abgelehnt. Für die Bürgerinitiative haben sich knapp 230 Organisationen zusammengeschlossen. Sie fordern, dass die EU die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stoppt und einen ähnlichen Vertrag mit Kanada (Ceta) nicht beschließt.

Die EU-Kommission begründet die Ablehnung mit einer für Außenstehende spitzfindigen Argumentation: die Verhandlungsmandate zu TTIP und Ceta seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte. Diese könne die Bürgerinitiative nicht anfechten. Die Kommission bezieht sich dabei auf Artikel 11 des EU-Vertrages (PDF).

Die Antwort der Aktivisten von "Stop TTIP"

Die Initiatoren der Bürgerinitiative halten die Begründung für falsch: "Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI begründet werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft", sagte Michael Efler von der Initiative. Das Verhandlungsmandat sei ein förmlicher Beschluss des Rates und deshalb auch ein Rechtsakt. Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetze, sagt Efler, habe die Bevölkerung keinen Einfluss auf die Entwicklung internationaler Verträge. Das sei "ebenso erschreckend wie skandalös". "Jetzt geht die Auseinandersetzung erst richtig los", sagt Efler.

Für Karl Bär vom Umweltinstitut München ist die Entscheidung der Kommission "ein Schlag ins Gesicht der Bürger, die einen europäischen und demokratischen Weg wollen, um TTIP zu verhindern". Im Gespräch mit Süddeutsche.de erläutert Bär, der im Steuerungskreis der EBI sitzt, das weitere Vorgehen: "Die Entscheidung steht rechtlich auf wackligen Beinen und wir prüfen, dagegen vor dem EuGH zu klagen."

Initiativen ermöglichen direkten Einfluss auf europäische Politik

Das Instrument der Europäische Bürgerinitiative soll Bürgern ermöglichen, direkt bei Entscheidungen der EU mitzureden. Dafür muss die Initiative bei der Kommission angemeldet werden - diesen Schritt hat "Stop TTIP" bereits gemacht (Details hier). Da die EU-Kommission nun die rechtliche Zulassung der EBI verweigert, können die Initiatoren von "Stop TTIP" noch nicht damit beginnen, Unterschriften zu sammeln.

Wenn die Kommission keine Einwände gegen eine Bürgerinitiative hat, sieht das Verfahren folgendermaßen aus: Die Organisatoren versuchen, Unterschriften von mindestens einer Million EU-Bürgern aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten zu bekommen. In jedem dieser Länder muss eine bestimmte Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden. Daraufhin muss sich die Kommission mit dem Bürgerbegehren befassen. Außerdem haben die Initiatoren der EBI die Möglichkeit, ihre Beschwerden und Ziele im Europäischen Parlament vorzustellen. Die Kommission muss eine begründete Antwort ihrer Entscheidung liefern. Stimmt sie der Initiative zu, kann sie - muss aber nicht - einen Rechtsakt vorschlagen. Daraufhin folgt das normale Gesetzgebungsverfahren. Am Ende könnte also ein Gesetz entstehen, das den Forderungen der Bürger entspricht.

Die erste EBI war die Kampagne "Right2water", die sich gegen die europäische Richtlinie zur Konzessionsvergabe wendet. Diese regelt, dass Kommunen die Wasserversorgung öffentlich ausschreiben müssen - ein Schritt Richtung Privatisierung, wie die Gegner befürchten.

TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA

Die EU und die USA verhandeln derzeit, wie ein Freihandelsabkommen aussehen könnte. Die Besprechungen sind geheim. Daher ist nicht klar, wie der Vertrag tatsächlich aussehen wird. Ziel von TTIP ist laut EU, den Handel zwischen den Kontinenten zu liberalisieren und dadurch Ex- und Importe drastisch zu steigern. Dadurch sollen mehr Arbeitsplätze entstehen. Gegner fürchten, dass vor allem soziale Standards wie Kündigungsschutz oder der Einfluss von Gewerkschaften abgebaut werden und Großkonzernen enorme Macht eingeräumt wird. Das Abkommen mit Kanada wird zwar auch kritisch gesehen, provoziert aber nicht so viel Widerstand wie TTIP.

Deutschland könnte Investorenschutz doch akzeptieren

Ein besonders strittiger Punkt im Abkommen mit den USA ist der sogenannte Investorenschutz. Die Klausel soll es internationalen Konzernen ermöglichen, gegen Entscheidungen eines Staates zu klagen - so, wie etwa Vattenfall versucht, eine Entschädigung für die Energiepolitik der Bundesregierung zu erstreiten. Entscheidungen soll ein außerstaatliches Schiedsgericht fällen. Gegner befürchten, dass auf diese Weise demokratisch legitimierte Regierungen handlungsunfähig werden.

Eigentlich hat sich Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gegen den Investorenschutz ausgesprochen. Nun zeigten aber angeblich Dokumente, dass die Bundesregierung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Klausel habe, wie die taz berichtet.

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