Rechtsschutz für Eltern:Per Klage zum Kita-Platz

Kindertagesstätte

Glücklich, wer untergekommen ist: Gummistiefel an einer Kita-Wand.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Wer keinen Kita-Platz für den Nachwuchs bekommen hat, kann vor Gericht ziehen. Doch nicht jede Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf. Schon gar nicht, wenn sie eben erst abgeschlossen wurde.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

Seit gut einem Jahr haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder. Städte und Gemeinden haben kräftig in den Ausbau von Kitas investiert, doch vor allem in Ballungsräumen ist es nach wie vor nicht einfach, einen Platz zu bekommen. Wenn alle Stricke reißen, bleibt verzweifelten Eltern noch die Möglichkeit, die Kommune zu verklagen.

Rechtsschutzversicherer und Versicherungsvermittler wollen die Situation nutzen. In vielen Kombipaketen sind Rechtsstreitigkeiten um Betreuungsplätze mitversichert. Wer bereits eine Police hat und eine Klage erwägt, sollte prüfen, ob der Versicherer für den Streit mit der Kommune auch aufkommt, sagt Ronald Richter, Sozialrechtler aus Hamburg. "Der Kunde muss eine Versicherung abgeschlossen haben, bei der die Leistung Verwaltungs-Rechtsschutz enthalten ist", sagt ein Sprecher des Versicherers Roland. Zudem sollten Eltern im Kleingedruckten nachlesen, ob der Versicherer bereits für Auseinandersetzungen ab dem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren zahlt oder erst ab Verfahrensbeginn. "Günstige Tarife beschränken sich auf den gerichtlichen Rechtsschutz", sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung beim Finanzvertrieb MLP.

Das Widerspruchsverfahren beginnt, sobald Eltern eine Absage von der Gemeinde erhalten haben. "Innerhalb eines Monats müssen sie dann Widerspruch bei der Behörde einlegen, sonst ist der Rechtsanspruch passé", sagt Sozialrechtler Richter. Die Behörde hat drei bis sechs Monate Zeit, darauf zu reagieren. Oft brauchen Eltern jedoch schnell einen Betreuungsplatz. In diesem Fall kann ein Anwalt einen Antrag auf ein Eilverfahren stellen.

Deckt die Police den Fall Kita-Platz nicht ab, müssen Versicherte den Anwalt selbst bezahlen. Richter schätzt, dass die Kosten dafür bei etwa 400 Euro liegen. Bevor Eltern einen solchen Schritt tun, sollten sie jedoch mit ihrem Versicherer klären, ob er die Kosten übernimmt, damit es später nicht zu Konflikten kommt.

Erster Ansprechpartner dafür ist der Berater oder Vertreter, bei dem man die Police abgeschlossen hat. "Er kann vom Versicherer eine Kostendeckungsbestätigung besorgen", sagt Jurist Richter. Den sollten Kunden dann dem Anwalt vorlegen. Schwarz von MLP weist darauf hin, dass die Versicherung nur die in der Vergütungsordnung festgelegten Anwaltskosten übernimmt. "Auf den Abschluss einer individuellen oder sogar höheren Honorarvereinbarung mit dem Anwalt sollte daher verzichtet werden."

Speziell für die Kita-Klage eine Police abzuschließen, hat aber wenig Sinn. Denn Versicherer zahlen meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Hat die Stadt den Antrag auf Betreuung bereits abgelehnt, greift eine danach abgeschlossene Versicherung also nicht.

Verbraucherschützer sehen die Sache ohnehin kritisch. Sie raten, immer zuerst die großen, existenzbedrohenden Risiken abzudecken, zum Beispiel den Ausfall eines Elternteils durch Berufsunfähigkeit oder Tod. Außerdem stehen die Kosten oft in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Streitwert liegt im Fall einer Kita-Klage etwa bei 5000 Euro, die Gebühren dafür betragen meist weniger als 200 Euro, hinzu kommen allerdings noch die Anwaltskosten. "Dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die ja eine vertragliche Mindestlaufzeit hat und jährlich bis zu 300 Euro kosten kann, ist ein zu großer Aufwand ", meint Anwalt Richter.

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