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- Eine Aushilfe wehrt sich vor dem Bundesarbeitsgericht und klagt gegen die gestaffelte Kündigungsfrist nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sie sieht darin eine Diskrimierung jüngerer Arbeitnehmer. Ein Arbeitsrechtler schätzt ihre Erfolgsaussichten gering ein.
- Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen entschieden, dass die Kündigungsfrist rechtens ist und die Klage der Frau wegen Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer abgewiesen.
- Ein Kommentar von Joachim Käppner zum Urteil, das zwar richtig, aber nicht unbedingt gerecht ist.
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