- Rosetta Stone, Hersteller von Sprachlern-Software, darf die Farbe Gelb nicht mehr für ihre Produkte verwenden. Das darf bei Wörterbuchern nur der Verlag Langenscheidt.
- Internetauftritt, Werbung und Verpackung von Rosetta Stone seien der geschützten Marke Langenscheidt zu ähnlich, urteilt der Bundesgerichtshof.
- Die obersten deutschen Zivilrichter haben damit ein Urteil von 2012 bestätigt, gegen das Rosetta Stone Revision eingelegt hatte.
Langenscheidt gewinnt Markenrechtsstreit mit Rosetta Stone
Rosetta Stone, ein Konkurrent des Wörterbuchverlags Langenscheidt, darf die Farbe Gelb nicht mehr für seine Produkte verwenden, weil Langenscheidt diese Markenfarbe für sich gesichert hat. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der beklagte Hersteller, der seit 2010 Lernsoftware für 33 Sprachen anbietet, darf seine gelbe Verpackung mit einer blauen Stele darauf wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verwenden. Der BGH sah eine "hochgradige" Waren- und Zeichenähnlichkeit (AZ: I ZR 228/12).
Farbe Gelb für Wörterbücher geschützt
Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone in seinem Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht. Langenscheidt hatte Rosetta Stone - benannt nach dem antiken Stein mit mehrsprachiger Inschrift, mit dem Archäologen Altägyptisch entschlüsselten - deshalb auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und schon vor dem Oberlandesgericht Köln 2012 recht bekommen. Dagegen hatte Rosetta Revision eingelegt. Diese wurde nun auf Kosten der Software-Firma zurückgewiesen.