Urteil zu Kündigungsfristen:Generationenkonflikte kennen keine Gerechtigkeit

Urteil zu Kündigungsfristen: Kurze Kündigungsfristen für Junge sind nicht diskriminierend, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.

Kurze Kündigungsfristen für Junge sind nicht diskriminierend, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Jüngere müssen im Job Bürden tragen, die Ältere nicht kennen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sie weiterhin beim Kündigungsschutz benachteiligt werden dürfen. Dieses Urteil ist zwar richtig - aber nicht unbedingt gerecht.

Kommentar von Joachim Käppner

Soll das gerecht sein? Immer mehr Junge müssen immer mehr Alte mit immer höheren Beitragszahlungen mittragen. Jüngere müssen im Arbeitsleben viel flexibler sein, und im Zweifel werden sie keine Feier erleben, in der sie eine Ehrennadel oder eine Flasche Mariacron anlässlich ihres 30-jährigen Firmenjubiläums erhalten. Und jetzt hat das Bundesarbeitsgericht auch noch bestätigt: Es ist rechtmäßig, wenn jüngeren Arbeitnehmern schneller gekündigt werden kann als älteren, die schon lange im Haus sind.

Der besondere Schutz von Mitarbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit bleibt also bestehen. Dieses Urteil ist richtig, auch wenn die Causa, die ihm zugrunde liegt, keine völlige Gerechtigkeit kennt.

Jede Firma, die einen Sozialplan aufstellen muss, weiß um die Problematik. In manchen Fällen würde der Unternehmer den Betrieb lieber mit jungen Beschäftigten weiterführen, die ihm leistungsfähiger erscheinen und, weniger altruistisch gedacht, zudem billiger sind.

Kündigungen wären generell viel leichter

Rechtlich schwerer als die Ansprüche der Jüngeren wiegt der bessere Kündigungsschutz für die "betriebstreuen" Älteren. Würde dieser aufgehoben, wären Kündigungen generell viel leichter. Es wäre der Einstieg in jene Mentalität des Heuerns und Feuerns, die sich Marktradikalinskis so wünschen, aber sozial nicht wünschenswert ist. Doch das Urteil lässt ahnen, welche Konflikte in Sachen Generationengerechtigkeit noch bevorstehen.

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