Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP":TTIP-Gegner klagen vor Europäischem Gerichtshof

Die EU-Kommission will sie nicht anerkennen - wegen einer vermeintlich bürokratischen Spitzfindigkeit. Jetzt zieht die Europäische Bürgerinitiative "Stop TTIP" vor Gericht.

  • Die Initiatoren der Europäische Bürgerinitiative (EBI) "Stop TTIP" wollen gegen die Ablehnung ihrer Aktion durch die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
  • Die Kommission hatte die Bürgerinitiative aus formellen Gründen abgelehnt.
  • Ungeachtet des Ausgangs der Klage und der Ablehnung durch die Kommission will die EBI ihre Arbeit sofort wie geplant aufnehmen.

Bündnis "Stop TTIP" klagt vor dem EuGH

Das europaweite Bündnis "Stop TTIP" hat entschieden, Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative zu TTIP und Ceta durch die Europäische Kommission einzulegen. Für die Bürgerinitiative haben sich mehr als 240 Organisationen zusammengeschlossen. Sie fordern, dass die EU die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stoppt und einen ähnlichen Vertrag mit Kanada (Ceta) nicht weiterführt. Kritiker werfen den Handelsabkommen vor, Umweltstandards und demokratische Rechte zu Gunsten multinationaler Konzerne zu schwächen. (Ein Dossier zu TTIP finden Sie hier.)

"Die juristischen Argumente, mit denen die Kommission die Ablehnung unserer Bürgerinitiative begründet, sind unserer Auffassung nach falsch. Das werden wir vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten", erklärt Michael Efler, Mitglied des Bürgerausschusses der Initiative. "Wir werden dafür streiten, dass internationale Handelsabkommen in Zukunft nicht mehr im Geheimen und ohne jede Interventionsmöglichkeit verhandelt werden." Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

Wie die EU die Ablehnung begründet

Die EU-Kommission hatte "Stop TTIP" abgelehnt. Sie begründet die Ablehnung mit einer formellen Argumentation: die Verhandlungsmandate zu TTIP und Ceta seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte. Europäische Bürgerinitiativen könnten aber nur Rechtsakte anfechten. Die Kommission bezieht sich dabei auf Artikel 11 des EU-Vertrages (PDF). Die Verantwortlichen von "Stop TTIP" wenden sich mit ihrer Klage vor dem EuGH gegen diese Ansicht: Demnach könne sich eine Europäische Bürgerinitiative sehr wohl auch auf das Verhandlungsmandat zu TTIP und Ceta beziehen. "Wir werden unseren Protest nicht einstellen, nur weil die EU-Kommission durch eine unbegründete und eindeutig politisch motivierte Ablehnung Zeit gewinnen möchte", erklärt Karl Bär, Mitglied im Steuerungskreis der Europäischen Bürgerinitiative.

Initiativen ermöglichen direkten Einfluss auf europäische Politik

Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative soll Bürgern ermöglichen, bei Entscheidungen der EU direkt mitzureden. Dafür muss die Initiative bei der Kommission angemeldet werden - diesen Schritt hat "Stop TTIP" bereits gemacht (Details hier). Danach können die Initiatoren die Kommission dazu zwingen, sich mit einem Anliegen zu befassen, wenn sie Unterschriften von mindestens einer Million EU-Bürgern aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten zusammenbekommen. Da die EU-Kommission nun die rechtliche Zulassung der EBI verweigert, können die Initiatoren von "Stop TTIP" noch nicht damit beginnen, Unterschriften zu sammeln.

TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA

Die EU und die USA verhandeln derzeit, wie ein Freihandelsabkommen aussehen könnte. Die Besprechungen sind geheim. Daher ist nicht klar, wie der Vertrag tatsächlich aussehen wird. Ziel von TTIP ist laut EU, den Handel zwischen den Kontinenten zu liberalisieren und dadurch Ex- und Importe drastisch zu steigern. Dadurch sollen mehr Arbeitsplätze entstehen. Gegner fürchten, dass vor allem soziale Standards wie Kündigungsschutz oder der Einfluss von Gewerkschaften abgebaut werden und Großkonzernen enorme Macht eingeräumt wird. Das Abkommen mit Kanada wird zwar auch kritisch gesehen, provoziert aber nicht so viel Widerstand wie TTIP.

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