Düsseldorf:Lebenslange Haft für Mord an Anwälten

Er hatte im Febrauar in zwei Anwaltskanzleien drei Menschen erstochen: Das Düsseldorfer Landgericht hat gegen den 49-jährigen Angeklagten nun die Höchststrafe verhängt.

  • Das Düsseldorfer Landgericht hat einen 49-Jährigen wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest.
  • Der Täter hatte in zwei Anwaltskanzleien drei Menschen erstochen und Feuer gelegt.

Gericht verurteilt Täter zu lebenslanger Haft

Knapp sieben Monate nach einer Bluttat in zwei nordrhein-westfälischen Anwaltskanzleien, bei der drei Menschen getötet wurden, ist der Angeklagte zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden.

Der ursprünglich aus China stammende Mann, der in Deutschland als Koch arbeitete, hatte Anfang Februar in zwei Anwaltskanzleien drei Menschen erstochen und vier weitere Personen schwer verletzt. Zudem legte er Feuer in Anwaltskanzleien in Düsseldorf und im benachbarten Erkrath. Er habe sich in mehreren Arbeitsrechtsprozessen von den Anwälten schlecht beraten und deshalb ruiniert gefühlt, sagte er zum Motiv für die Taten.

Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte den 49-Jährigen nun wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags.

Für das Anordnen der Sicherungsverwahrung sah das Gericht nach deren Reform keine Handhabe: Der Mann komme ohnehin erst wieder aus der Strafhaft frei, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgehe, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. In diesem Fall wären auch die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung entfallen.

"Besondere Schwere der Schuld"

In seinem Urteil stellte es zudem eine "besondere Schwere der Schuld" fest. Das bedeutet, dass der Täter nicht damit rechnen kann, dass seine Strafe, wie sonst häufig, nach 15 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit wird seine Freilassung frühestens nach 18 Jahren erstmals geprüft.

Ein Gutachter hatte im Prozess berichtet, der Mann sei aggressiv, gefühlskalt und sehe sich schnell benachteiligt. Deswegen sei die Prognose für ihn ungünstig.

Die Reaktionen auf das Urteil

Die Verteidiger des Familienvaters zeigten sich zufrieden. Mit dem Vermeiden der Sicherungsverwahrung sei ihr Prozessziel erreicht, sagte Anwältin Gülsen Celebi. Ihr Mandant habe das Urteil gelassen entgegengenommen: "Er hat das erwartet, es hat ihn nicht überrascht."

Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann, dessen Kanzlei und Kollegen von dem Amokläufer heimgesucht wurden, wertete den Schuldspruch als "gerechtes Urteil".

Täter legte vor Gericht Geständnis ab

Vor Gericht hatte der 49-Jährige bereits die Tat gestanden: "Ich bin 1996 aus China gekommen und habe Sicherheit, Glück und Freiheit in Deutschland gesucht. Stattdessen bin ich zum Mörder geworden." Er entschuldigte sich bei den Opfern und deren Angehörigen.

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