Mitfahrdienst:Gericht stoppt Uber-Fahrer in Frankfurt

German Court Bans Uber Service Nationwide

Ein Taxi-Unternehmer in Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Pop-Fahrer erwirkt.

(Foto: Adam Berry/Getty)

Die Taxifahrer sammelten erst Beweise - und schickten Freunde und Verwandte auf Probefahrt mit Uber. Dann erwirkten sie ein Verbot gegen einen Uber-Fahrer. Klagen in anderen Städten dürften schon bald folgen.

Von Jan Willmroth

In diesen Tagen steigen bei Fahrern der Mitfahrvermittlung Uber Pop Kunden zu, denen es gar nicht um die Fahrt geht. Es geht ihnen um den Menschen hinterm Lenkrad, der nach ihrer Ansicht gegen Gesetze verstößt, wenn er sie kutschiert. Die Fahrgäste, das sind Freunde, Bekannte und Verwandte von Menschen aus der Taxibranche. Auf Testfahrt, um Beweise zu sammeln.

Mit solchen Beweisen hat ein Frankfurter Taxi-Unternehmer vor dem dortigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen einen weiteren Uber-Pop-Fahrer erwirkt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wurde das Verbot dem Fahrer Anfang der Woche zugestellt. Erst vor gut zwei Wochen war der erste solche Gerichtsbeschluss gegen einen einzelnen Fahrer bekannt geworden - die von unterschiedlichen Kammern getroffenen Entscheidungen lagen nur drei Tage auseinander.

Bei der Begründung des neuen Verbots argumentierten die Richter wie im ersten Fall mit den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Kurz zusammengefasst: Ohne Genehmigung nach dem PBefG darf der Fahrer nun nicht mehr für Uber fahren, sonst riskiert er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Gericht sieht in dem Angebot unlauteren Wettbewerb gegen Taxifahrer.

Taxifahrer wollen Uber vor sich hertreiben

Offenbar verfolgen die Taxi Deutschland eG und die mit der Genossenschaft verbundenen Unternehmer die Strategie, Uber vor sich herzutreiben. Von den Gerichtsbeschlüssen versprechen sie sich eine abschreckende Wirkung. Ziel seien nicht die Fahrer, sagt der Frankfurter Anwalt Herwig Kollar, der Taxi Deutschland vor Gericht vertritt. "Wir haben da keine Rachegelüste". Taxi Deutschland wolle bloß Wettbewerbsgleichheit wiederherstellen.

In den kommenden Wochen dürften weitere einstweilige Verfügungen gegen Uber-Fahrer bekannt werden, die Taxi-Unternehmer angestrengt haben - auch in anderen Städten. Vertreter der Taxibranche in Berlin, Hamburg und München verfolgen die Frankfurter Strategie mit einigem Interesse.

Uber verspricht seinen Fahrern stets die volle Unterstützung. Was das bedeutet, will das Unternehmen nicht deutlicher formulieren. In einer Stellungnahme hieß es am Donnerstag lediglich: "Wir stehen zu den Fahrern auf unserer Plattform, ganz gleich, ob sie in Deutschland oder anderswo auf der Welt unterwegs sind." Das Unternehmen sei fest davon überzeugt, dass Fahrer, die Uber Pop verwenden, nicht das Personenbeförderungsgesetz verletzen.

Die Uber-Fahrer werden alle von einer Hamburer Kanzlei vertreten

Beteiligte des Verfahrens vermuten zumindest, dass Uber seinen Fahrern vermutlich die Anwalts- und Verfahrenskosten erstattet. In beiden Fällen, in denen das Landgericht Beschlüsse gegen Fahrer fasste, wurden sie von einer Hamburger Anwaltskanzlei vertreten, die auf Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. "Welcher Uber-Pop-Fahrer aus Frankfurt kommt schon von allein auf die Idee, sich an eine solche Hamburger Kanzlei zu wenden?", fragt ein mit den Verfahren Vertrauter.

Noch vor gut einer Woche hatte Uber allen Grund zu jubeln. Das Frankfurter Landgericht hatte die einstweilige Verfügung aufgehoben, die dem Unternehmen sein Geschäft in Deutschland verbot. Nun ist zumindest das Angebot des Unternehmens für eine Zeit wieder legal. Begründung: Für eine einstweilige Verfügung muss die Sache dringend sein, und Dringlichkeit sah das Gericht nicht mehr als gegeben an. Taxi Deutschland, der Frankfurter Gegenspieler von Uber, hat schon angekündigt, in Berufung zu gehen.

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