Polizeigewalt in Bayern:Bewährungsstrafe für Polizisten

Gefesselt, beleidigt und blutig geschlagen: Werner B. hat einen Prozess gegen einen Polizisten erzwungen. Jetzt hat ein Richter in Rosenheim geurteilt. Er hält die Aussagen von Opfer und Zeugen für glaubwürdig - die der Polizei weniger.

Von Heiner Effern, Rosenheim

Das Amtsgericht Rosenheim hat den Polizisten Martin S. wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher und einfacher Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Richter Christian Baier sieht es als eindeutig erwiesen an, dass der Beamte in der Neujahrsnacht 2013 den Passanten Werner B. ohne Grund mit Handschellen gefesselt und festgenommen, blutig geschlagen und beleidigt hat.

In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht durchblicken, dass es im Verfahren nicht nur massive Gewaltanwendung des Angeklagten festgestellt habe, sondern auch deutliche Bemühungen mehrerer Polizisten, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.

Auslöser für eine "Überreaktion"

Das Opfer Werner B. hatte in der Wasserburger Innenstadt am 1. Januar 2013 gegen 2.30 Uhr den Polizisten S. angesprochen, warum er gerade einen Jugendlichen so barsch behandelt habe. Diese Kritik sei der Auslöser für eine "Überreaktion" gewesen, sagte Richter Baier, und nicht ein Schlag des Nebenklägers Werner B., wie von Seiten der Polizei behauptet wurde. Was danach passierte, stellt sich für das Gericht so dar:

Der Polizist Martin S. stieg aus, schubste Werner B. zurück und versuchte mit Kollegen, ihn auf der Motorhaube festzuklemmen. Dabei wurde Werner B.s Kopf gegen das Autodach geschlagen. Als er schon auf dem Bauch am Boden lag, die Hände hinter dem Rücken gefesselt, zog Polizist Martin S. seine Arme schmerzhaft nach oben und bog ihm Finger zurück. Während der Fahrt zur Polizeiinspektion schlug S. sein Opfer im Fonds des Fahrzeugs dreimal mit der Faust an den Kopf. Beim zweiten Schlag fing die Augenbraue stark zu bluten an. "Drecksau" und "kleines Stück Scheiße" habe der Angeklagte sein Opfer genannt, sagte Richter Baier. Auch in der Zelle sei B. nochmals misshandelt worden.

Die Aussagen des Opfers und der meisten Zeugen seien glaubwürdig, sagte der Richter, und würden auch zu den Gutachten passen. Für die Einsatzberichte und Stellungnahmen der beteiligten Polizisten gelte das nicht. Er sehe zumindest in Teilen deutliche Hinweise auf Absprachen unter den Beamten, sagte Baier. Wo dies nicht der Fall sei, widersprächen sich die Entlastungszeugen, wie Baier die anderen beteiligten Polizisten bezeichnete. Er nannte zum Beispiel den Transport von Werner B. in die Dienststelle: Der Beifahrer hatte angeblich während der Fahrt dorthin gar nichts mitbekommen, obwohl er sich problemlos hätte umdrehen können.

Der Fahrer hatte dagegen durch Blicke in den Spiegel allerlei angebliche Aggressionen des Festgenommenen deutlich sehen können, die Reaktion seines Kollegen aber nicht. "Sehr verwunderlich", nannte Richter Baier diese Aussagen. In den schriftlichen Stellungnahmen über den Vorfall sei teilweise dreimal nachgebessert worden, um eine schlüssige Wahrheit zu konstruieren.

Wie ein durchgeprügelter Kirmesboxer

Die sollte so aussehen: Ein aufsässiger Silvestergast attackierte einen unschuldigen Polizisten, der sich zu Recht wehrte. Die Verletzungen im Gesicht - Werner B. sah nach drei Stunden Polizeigewahrsam aus wie ein durchgeprügelter Kirmesboxer - habe dieser sich selbst zuzuschreiben. Doch B. suchte per Annonce Zeugen des Vorfalls, die es in der Silvesternacht gegeben haben muss.

Tatsächlich meldeten sich Partygänger, die seine Version stützten. Zudem hatte Werner B. kaum etwas getrunken, was seinen Aussagen zusätzliche Glaubwürdigkeit verlieh. Als auch die Öffentlichkeit auf den dubiosen Fall aufmerksam wurde, untersuchten interne Ermittler der Polizei das Geschehen. Sie belasteten ihren Kollegen im Prozess schwer. "Das größte Glück für Herrn B. war aber dieser Richter, der es wirklich genau wissen wollte", sagte Anwalt Oliver Drexler, der Werner B. als Nebenkläger vertritt.

Denn das Urteil lässt nicht nur die beteiligten Polizisten schlecht aussehen, auch die Staatsanwaltschaft macht eine zumindest unglückliche Figur. "Die hat von Anfang an den Ball sehr flach gehalten und nur das Notwendigste gemacht", sagt Anwalt Drexler. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne öffentlichen Prozess per Strafbefehl erledigen. Doch Richter Baier weigerte sich, diesen zu unterschreiben. Auch die laut Gericht so schlüssigen Zeugenaussagen, die den Polizisten schwer belasteten, brachten kein großes Umdenken: Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft lediglich eine Geldstrafe. Nach dem Urteil gab es von ihr dazu keine Stellungnahme.

Verteidiger Peter Dürr, dessen Mandant den Urteilsspruch verpasste, weil er sich die falsche Uhrzeit notiert haben soll, kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: