EU-Wahlrecht:Nur eine Stimme für Doppelstaatler

Giovanni di Lorenzo

Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo.

(Foto: Paul Zinken/dpa)

Als Deutsch-Italiener hat "Zeit"-Chefredakteur di Lorenzo bei der Europawahl zweimal abgestimmt. Das ist strafbar, kann aber bisher nicht kontrolliert werden. Innenminister de Maizière will die Lücke schließen.

Von Robert Roßmann, Berlin

An diesem Dienstag will das Bundesinnenministerium mit den Wahlleitern darüber beraten, wie die doppelte Stimmabgabe von Mehrstaatlern bei Europawahlen künftig verhindert werden kann. Auslöser der Debatte war ein Fernsehauftritt des Zeit-Chefredakteurs Giovanni di Lorenzo. Dieser hatte am Abend der jüngsten Europawahl in der ARD erklärt, er habe zweimal gewählt, einmal in einer Hamburger Grundschule und einmal im italienischen Konsulat. Die doppelte Stimmabgabe ist verboten.

Bis zum Auftritt di Lorenzos war aber weitgehend unbekannt, dass Doppelstaatler trotzdem mehrmals abstimmen können, weil die Wahlbehörden der EU-Staaten dies wegen eines fehlenden Datenabgleichs nicht verhindern können. In der Bundesrepublik leben mehr als eine Million Bürger, die außer der deutschen Staatsbürgerschaft auch die eines anderen EU-Landes besitzen. Di Lorenzo ist als Deutsch-Italiener einer von ihnen.

Bisher existiert kein Mechanismus, der doppelte Stimmabgabe verhindert

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Regelungslücke jetzt schließen. In einem Brief an Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) weist de Maizière zwar darauf hin, dass alle Bürger, die mehrmals wählen, sich bereits jetzt nach Paragraf 107a (1) des Strafgesetzbuches strafbar machen. Der Minister gesteht aber ein, dass es bisher "keinen Mechanismus" gebe, "um die Einhaltung des Verbots einer mehrfachen Stimmabgabe bei der Europawahl durch einzelne Doppelstaatler" auch sicherzustellen.

Deshalb werde sein Ministerium bei dem Treffen mit dem Bundeswahlleiter und den Landeswahlleitern in Wiesbaden über mögliche Lösungen beraten. Ziel der Gespräche müsse es sein, "innerstaatliche Maßnahmen zu identifizieren", mit denen die verbotene Doppel-Wahl tatsächlich verhindert werden könne. Wie diese Lösungen aussehen könnten, schreibt de Maizière jedoch nicht.

Ermittlungen gegen Giovanni di Lorenzo dauern an

Singhammer hatte den Bundesinnenminister im August aufgefordert, schnell etwas zu unternehmen. Angesichts einer "so erheblichen Zahl" an Doppelstaatlern bestehe dringender Handlungsbedarf. "Es kann nicht richtig sein, dass am Ende bei der Europa-Wahl in Deutschland derjenige der Dumme ist, der allein die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt", sagt Singhammer. Dies fördere die Politikverdrossenheit und widerspreche "dem klassischen Demokratieverständnis: eine Person, eine Stimme".

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte wegen der Erklärung di Lorenzos im Mai Ermittlungen gegen den Zeit-Chefredakteur aufgenommen. Diese würden immer noch andauern, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Im einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Di Lorenzo hatte sich nach seinem Auftritt in der ARD-Talkshow für die Doppel-Wahl entschuldigt. "Mir tut das aufrichtig leid", sagte er der Bild-Zeitung. Ihm sei "nicht bewusst" gewesen, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf.

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