München/Olching:Recht für Befürworter der Umgehung

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist die Klage gegen die Südwest-Umfahrung von Olching ab. Er sieht in der Verbindung nach Olching weiter eine Staats- und keine Kreisstraße. Eine Revision wird nicht zugelassen

Von Ariane Lindenbach, München/Olching

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren für die Südwest-Umfahrung von Olching abgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts von vor zwei Jahren wird geändert, eine Revision ließen die Richter nicht zu. Der 8. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Erwin Allesch folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Ewald Zachmann nicht, der die betroffenen Staatsstraße 2069 nach Eichenau zur Kreisstraße herabstufen lassen möchte, da sie überwiegend den innerörtlichen Verkehr dienten.

Viele Zuhörer interessierten sich für den Prozess am Dienstagvormittag in der Ludwigstraße. Mit allen Verfahrensbeteiligten saßen mehr als 50 Leute im Sitzungssaal, darunter viele Olchinger, Gemeinderäte wie interessierte Bürger, Rathauschef Andreas Magg als bekennender Befürworter der Umgehungsstraße und einige Jura-Studenten. Wegen des unerwarteten Andrangs mussten Pförtnerin und Protokollführerin noch weitere Stühle aus zwei Sälen holen. Weil eine Heizung kaputt ist, war es im Raum unangenehm warm.

Nur etwas nördlich des Kreisverkehrs zwischen Olching und Eichenau soll die Südwest-Umfahrung einmal nach links abzweigen. (Foto: Simon)

Welche Haltung das Gericht in der Sache einnehmen würde, ließ der Vorsitzende bereits im ersten Satz erkennen: "Wir haben die Berufung zugelassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts erhebliche Fehler aufweist." Wesentliche Aspekte der Planung seien dabei nicht berücksichtigt worden. Das Verwaltungsgericht München war der Argumentation Zachmanns, der den von der Planung betroffenen Grundeigentümer Franz Xaver Geith vertritt, im Juli 2012 gefolgt. Nach dieser Entscheidung in der ersten Instanz müsste die Staatsstraße 2069, die aus Starnberg kommend über Alling durch Eichenau führt und am Roßhaupter Platz in Olching als Roggensteiner Straße in die Fürstenfeldbrucker Straße mündet, zur Kreisstraße herabgestuft werden. In der Folge wäre nicht mehr wie jetzt das staatliche Straßenbauamt Freising für die Planung und Realisierung mit allen Kosten zuständig, sondern das Landratsamt in Fürstenfeldbruck.

Zachmann berief sich in der Verhandlung am Dienstag erneut auf ein Verkehrsgutachten von Harald Kurzak, demzufolge in Olching rund 90 Prozent der Verkehrsteilnehmer sogenannter Ziel- und Quellverkehr sind. Das heißt, die Leute kommen aus Nachbargemeinden oder anderen Kommunen im Landkreis und fahren Ziele in der Nähe an. Der Straße fehle also ein "überörtlicher Charakter", der aber Voraussetzung für eine Staatsstraße sei.

Die Gegenseite, der Freistaat Bayern, vertreten durch Oberlandesanwalt Anton Meyer, berief sich ebenfalls auf Kurzaks Gutachten. Meyer las daraus aber eine höhere Entlastung durch die Umfahrung. Zudem verwies er darauf, dass das Gutachten vor allem mehr Schwerlastverkehr prognostiziere. Ein weiteres entscheidendes Kriterium für die Einstufung einer Straße ist die sogenannte Netzfunktion, also ihre Bedeutung für die Verbindung großer, überörtlicher Straße. Auch hier waren beide Seiten gegensätzlicher Auffassung. "Sie sagen nein, wir sagen ja", fasste es Meyer zusammen. Auch ihre Standpunkte zum Artenschutz und der Überschwemmungsproblematik tauschten Kläger und Beklagte noch aus, auch hier war man sich uneins.

Für das Gericht schien die Entscheidung nicht allzu schwer. Nachdem es zwei weitere Beweisanträge Zachmanns abgewiesen hatte, brauchten die drei Richter noch einmal 20 Minuten zur Beratung. Dann wurde das Urteil verkündet. "Ein einfacher Blick auf einen Lageplan genügt", erläuterte Allesch hinsichtlich der Netzfunktion. Diese Einstufung als Staatsstraße folge einer "jahrzehntelangen Rechtsprechung und daran wird der Senat nichts ändern", sagte er. Bis die schriftliche Urteilsbegründung da ist, dauert es aber noch.

Magg reagierte überrascht auf das eindeutige und vor allem rasche Urteil. "Ich sehe es positiv, dass das Planfeststellungsverfahren zumindest an dieser Stelle nicht mehr in Frage gestellt wird", sagte er mit Blick auf zwei im Hinblick auf dieses Verfahren auf Eis gelegte Klagen von Landwirten. Gert Schlenker, Vorsitzender der Bürgerinitiative Ortsentwicklung Olching, war von den eindeutigen "Eröffnungsworten des Richters ziemlich entsetzt" und konnte der Argumentation des Gerichts nicht folgen. Rechtsanwalt Zachmann überlegte bereits, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Dann würde die Sache in die nächste Instanz, vor den Bundesverwaltungsgerichtshof, gehen. Aber zunächst muss er die Begründung kennen.

© SZ vom 01.10.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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