Freistoßspray in der Champions League:Ordnungsamt Gelsenkirchen droht mit Bußgeld

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Der Streit ums Spray der Schiedsrichter hält an. (Foto: Marius Becker/dpa)
  • Im Champions-League-Spiel Schalke gegen Maribor benutzt der Schiedsrichter das von der Uefa zugelassene Freistoßspray.
  • Nachdem der TÜV das Freistoßspray nicht zugelassen hat, droht das Ordnungsamt Gelsenkirchen mit Konsequenzen für die Benutzung.

Schiedsrichter Carlos Velasco Carballo droht am Dienstag im Champions-League-Spiel zwischen Schalke 04 und NK Maribor ein ungewöhnliches Bußgeld. Da der Spanier das Freistoßspray einsetzte, könnte das Ordnungsamt Gelsenkirchen tätig werden. Grund ist das jüngste TÜV-Gutachten, wonach das Spray möglicherweise hormonell wirksam ist.

"Sollte die Stadt Gelsenkirchen Kenntnis davon erhalten, dass nachgewiesenermaßen ein nicht zugelassenes Spray eingesetzt wird, wird das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten", sagte Martin Schulmann, Sprecher der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, der Bild-Zeitung: "Üblicherweise wird dann ein Ordnungsgeld zwischen fünf und 55 Euro erhoben."

Die Europäische Fußball-Union (Uefa) verdeutlichte am Dienstag noch einmal: "Das Produkt kann innerhalb der EU ohne Einschränkungen verwendet werden, da es keine Substanzen enthält, welche ein Verbot der Verwendung des Sprays erfordern."

Gleichzeitig gab die Uefa zu, dass "auf der Sprühdose nicht alle relevanten Informationen in korrekter Form angegeben sind". Auch aus diesem Grund erhielten die Referees "noch detailliertere Informationen zur Verwendung des Freistoßsprays", zudem soll der Anbieter die auf der Dose nicht in korrekter Form angegebenen "relevanten Informationen" schnellstmöglich korrigieren.

Am Freitag war bekannt geworden, dass laut eines Gutachtens des TÜV Rheinland das Spray wegen einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung in Deutschland und EU-weit nicht benutzt werden darf. Der DFB teilte daraufhin mit, dass man unabhängig von dem Gutachten bereits seit Wochen mit anderen Anbietern in Gesprächen sei, "um nach Alternativen zu dem kostenintensiven Import aus Argentinien zu schauen". Der Erfinder des Spray kündigte daraufhin eine Klage gegen den DFB an und verwies auf Patentrechte.

In dem Gutachten war der TÜV zu dem Ergebnis gekommen, dass das in Argentinien hergestellte Spray namens "9-15 fair play limit" im Verdacht stehe, hormonell wirksam zu sein. "Es darf in Deutschland und in der EU nicht eingesetzt werden, weil es nicht zugelassen ist. In der gegenwärtigen Form kann es auch nicht zugelassen werden", sagte Greta Dau. Die Wissenschaftlerin vom TÜV Rheinland hatte darauf hingewiesen, dass die bei einer neuntägigen Untersuchung festgestellte Treibhausgas-Konzentration mit 33 Prozent "vielfach höher" liege, als es bei nicht gekennzeichneten Dosen erlaubt sei. Zudem entspräche unter anderem die Angabe der Nettofüllmenge nicht europäischen Vorgaben. Außerdem fehle die Kennzeichnung mit dem Flammensymbol für hochentzündliche Produkte. Die im Spray als Konservierungsstoff verwendeten Parabene stehen im Verdacht, hormonelle Reaktionen auszulösen.

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