Prozess gegen Autoschieber:Verfolgungsjagd bis zur Grenze

Zwei Autoschieber wollen zwei gestohlene Lieferwagen über die bayerisch-tschechische Grenze bringen - und sich dabei auch nicht von Polizisten aufhalten lassen. Sie versuchen es mit Brems- und Ausweichmanövern, rammen das Polizeiauto - und müssen jetzt mit einer Haftstrafe rechnen.

Von Christian Rost

Eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei haben sich zwei junge Autoschieber geliefert, die am 11. Februar dieses Jahres zwei in München gestohlene Lieferwagen über die bayerisch-tschechische Grenze bringen wollten. Der 24-jährige Karol A. rammte mit einem VW Crafter sogar zwei Polizeifahrzeuge auf der Autobahn, konnte die Verfolger aber ebenso wenig abschütteln wie sein drei Jahre älterer Komplize Daniel B. mit seinen waghalsigen Brems- und Ausweichmanövern. Seit Donnerstag müssen sich die beiden Polen am Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Hehlerei, vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Ihre Verteidiger Hermann Borchert und Timo Westermann versuchten zu Beginn der Verhandlung, mit der Zweiten Strafkammer einen Deal auszuhandeln. Angesichts der klaren Beweislage sah das Gericht aber keine Vorteile durch eine Absprache über das Strafmaß und stieg in die Beweisaufnahme ein. Die Angeklagten wussten ebenso, dass es keinen Sinn machen würde zu leugnen. Und so legten sie gleich alle Karten auf den Tisch.

Ihnen war klar, dass etwas mit den Autos nicht stimmen konnte

Ihren Aussagen zufolge hatte ein Landsmann sie für die Überführung von zwei Fahrzeugen von München nach Prag angeworben. Weil A. und B. in der Gastronomie in ihrem Heimatland nicht genügend verdienten, um ihre Familien zu unterstützen, hätten sie eingewilligt, sagten sie. Beiden war klar, dass etwas mit dem VW T5 und mit dem Crafter im Gesamtwert von rund 30 000 Euro nicht stimmen konnte. Als sie die Fahrzeuge auf einem Parkplatz an der Allianz Arena in Empfang nahmen, prangte auf den Seitenflächen der Lieferwagen noch die Werbeaufschrift einer Mietwagenfirma mit Sitz in der Münchner Augustenstraße.

Zwei Tage zuvor hatten Unbekannte die Lieferwagen vom dortigen Firmengelände gestohlen. Die Täter, sagte ein Kriminalbeamter als Zeuge vor Gericht aus, hätten aus dem Schlüsseleinwurfkasten die Zündschlüssel für die Fahrzeuge herausgeangelt.

"Bloß nicht stehen bleiben"

Ihr Auftraggeber habe ihnen noch eingeschärft, während der Fahrt bloß nicht stehen zu bleiben und sich keinesfalls von der Polizei stoppen zu lassen. Dann verschwand der Mann, der bislang nicht ermittelt werden konnte. Daniel B. und Karol A., der keinen Führerschein hatte, fuhren also los - wenige Stunden später, es war gegen 21.45 Uhr, hatten sich auf der A 6 bereits Zivilfahrzeuge des Operativen Ergänzungsdienstes der Polizei in Weiden an ihre Stoßstangen geheftet.

Zuerst forderten die Beamten mit der Polizeikelle Daniel B. zum Anhalten auf, der auch vorgab, mit dem T5 rechts ranfahren zu wollen, dann aber wieder Gas gab. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, ein Polizeifahrzeug zu rammen, stellte B. den Lieferwagen schließlich auf dem Standstreifen ab und flüchtete zu Fuß. Eine ganze Weile konnte er sich verstecken, eine Zeit lang verkroch er sich unter dem Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz in Weiden. Schließlich aber klickten dann doch noch die Handschellen.

Sein Komplize war derweil Richtung Tschechien weitergerast. "Ich hatte die Hosen voll", ließ Karol A. von seinem Verteidiger ausrichten. Deshalb habe er auch zwei Mal mit dem Crafter bei voller Fahrt Polizeifahrzeuge gerammt. Dabei entstand ein Schaden von mehr als 7000 Euro. Den Beamten gelang es erst mithilfe ihrer tschechischen Kollegen, den Flüchtenden zu stoppen. Er war bereits über die Grenze gelangt, wo die Polizei mit einem Lastzug die komplette Autobahn blockierte. Aus dieser Falle kam A. nicht mehr heraus. Zwar wollte auch er noch zu Fuß flüchten, kam aber nicht weit.

Für den Transport der Fahrzeuge sollten A. und B. von ihrem Hintermann je 300 bis 500 Euro bekommen. Jetzt müssen sie mit einer Haftstrafe rechnen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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