Karenzzeit für Politiker:Beschämend spät

Wann darf ein Regierungsmitglied in die Wirtschaft gehen? Schröder, Pofalla, von Klaeden, Niebel und Bahr konnten es sich noch leicht machen. Nach zehn Jahren Debatte soll es jetzt Regeln geben. Endlich.

Kommentar von Robert Roßmann

Es hat lange gedauert, viel zu lange. Mehr als zehn Jahre wurde im Bundestag über Karenzzeiten für Regierungsmitglieder diskutiert, ohne dass etwas geschehen ist. Weder der Blitzwechsel Gerhard Schröders vom Kanzleramt zu einer Gazprom-Tochter hatte etwas bewegt noch einer der vielen anrüchigen Seitenwechsel danach.

Das ist beschämend. Selbst die oft gescholtene EU-Kommission hat ihren Mitgliedern längst Regeln für einen Gang in die Wirtschaft auferlegt.

Ein Fleißkärtchen haben sich Union und SPD also wirklich nicht verdient. Die Regelung, auf die sich jetzt verständigt haben, ist dafür aber löblich. Sie wahrt die nötige Balance: Interessenskonflikte zwischen alter und neuer Funktion werden weitgehend ausgeschlossen, ohne die Berufsfreiheit über Gebühr einzuschränken.

Wann darf ein Minister in die Wirtschaft gehen? Wer entscheidet, ob es einen Interessenskonflikt gibt? Nichts davon war bisher geregelt.

Entsprechend leicht konnten es sich die Pofallas, von Klaedens, Niebels und Bahrs machen. Künftig gibt es eine Karenzzeit von mindestens einem Jahr, innerhalb derer Seitenwechsel nur mit Billigung des Kabinetts möglich sind.

Das ist ein starker Riegel. Wechsel von der Politik in die Wirtschaft werden dadurch aber nicht prinzipiell unmöglich, und das ist auch richtig so. Deutschland leidet nämlich nicht an zu viel Austausch zwischen den beiden Sphären, sondern nur an einigen dubiosen Seitenwechslern.

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