Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied:Angeklagter gesteht Beteiligung an Kämpfen in Syrien

Der 20-jährige Angeklagte bei einem Prozesstermin im September vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. (Foto: dpa)
  • Der 20-Jährige Angeklagte gesteht im ersten deutschen IS-Prozess, an drei größeren Kämpfen in Syrien beteiligt gewesen zu sein. Er habe es als seine Pflicht angesehen, sich dort gegen die Tyrannei zu stellen.
  • Nach Jugendstrafrecht könnte er mit einer Haftstrafe unter vier Jahren und drei Monaten davonkommen.

Treueeid auf den "Islamischen Staat"

Im ersten deutschen Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied des "Islamischen Staats" hat der Angeklagte gestanden, an drei größeren Kämpfen in Syrien teilgenommen und den Treueeid auf die Terrormiliz IS geleistet zu haben. "Ich habe es als meine Pflicht angesehen, nach Syrien zu gehen, um mich gegen die Unterdrückung und Tyrannei dort zu stellen", heißt es in einer Erklärung des 20-Jährigen, die sein Anwalt am Freitag vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichtes verlas.

Er sei 2013 in Syrien an der Pistole und dem Sturmgewehr ausgebildet worden, habe aber bei seinen Einsätzen von dem "Kampfgeschehen fast gar nichts mitbekommen", hieß es in der Erklärung. Als es zu Auseinandersetzungen zwischen den Rebellengruppen gekommen sei, seien ihm "die ersten Zweifel gekommen". "Ich wollte nicht gegen andere Muslime kämpfen, die sich gegen das Assad-Regime gestellt hatten."

Festnahme nach Rückflug aus der Türkei

Im Dezember 2013 war der Angeklagte über die Türkei nach Frankfurt zurückgeflogen und sitzt seither in U-Haft. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Deutschen mit Wurzeln im Kosovo die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.

Vor der Aussage des Angeklagten hatte das Gericht einen Verständigungsvorschlag vorgelegt, der für den jungen Mann bei einem Geständnis eine Jugendstrafe zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten vorsieht. Zudem muss er demnach Fragen des Gerichts und der Bundesanwaltschaft beantworten. Bundesanwaltschaft und Verteidigung stimmten diesem Vorschlag zu. Am nächsten Verhandlungstag Ende Oktober soll der 20-Jährige nun die Fragen von Gericht und Bundesanwaltschaft beantworten.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/mane - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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