Autokauf:So treten Sie vom Kaufvertrag zurück

Wenn der Traum vom Neuwagen zum Albtraum wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten. Welche Kriterien gelten und wie der Ablauf in solch einem Fall aussieht.

Von Florian Maier

Um vom Kaufvertrag für einen Neuwagen zurücktreten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sollten den Verkäufer schriftlich über den Mangel am Fahrzeug informiert und eine Frist für die Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt haben (mehr zu Ihren Rechten bei einem mangelhaften Neuwagen lesen Sie hier). Ist diese Frist verstrichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten - falls der vorliegende Mangel "erheblich" ist.

Der juristische Begriff "erheblicher Mangel" ist vielfältig interpretierbar und für Laien nur schwer einzuordnen. Zu den konkreten Mängeln, die von Seiten der deutschen Rechtsprechung als "erheblich" anerkannt wurden, zählen zum Beispiel quietschende Bremsen, ein ruckelndes Getriebe, eine Lackierung in der falschen Farbe, unzureichende Motorleistung oder ein defektes Verdeck bei einem Cabrio. Auch eine Abweichung beim Kraftstoffverbrauch von mehr als zehn Prozent wurde von deutschen Gerichten als "erheblicher Sachmangel" gewertet und kann dementsprechend einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.

Ein Rücktritt kommt auch in Frage, wenn die Beseitigung des Mangels nach zwei Versuchen ohne Erfolg bleibt.

Der ADAC bietet auf seiner Internetpräsenz eine hilfreiche Übersicht von Mängeln und deren Einordnung durch die Rechtsprechung.

Im Streitfall wird zur Einschätzung des Mangels in der Regel ein unabhängiger Gutachter beauftragt. Sollten Sie sich bezüglich Ihres Vorgehens unsicher sein, kontaktieren Sie einen Anwalt.

Erklärung des Rücktritts

Sind die Voraussetzungen für einen Rücktritt erfüllt, sollte die entsprechende Erklärung schriftlich an den Verkäufer erfolgen, um die Rückabwicklung des Kaufvertrages in Gang zu setzen. Achten Sie sowohl darauf, eine Kopie Ihres Schreibens anzufertigen, als auch eine Eingangsbestätigung zu erhalten. Dazu empfiehlt es sich, die Rücktritts-Erklärung entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax zu versenden. Zum Zweck der Formulierung der Rücktrittserklärung können Sie zum Beispiel auf das kostenlose Musterschreiben der Verbraucherzentrale Bayern (hier) zurückgreifen.

Sollte der Verkäufer der Rücktrittserklärung nicht entsprechen, ist ein Gerichtsverfahren unausweichlich, wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Lassen Sie sich dennoch - insbesondere von finanziellen Ängsten - nicht von Ihrem Vorhaben abbringen und holen Sie juristischen Rat ein, um Erfolgsaussichten einschätzen zu können und die nächsten Schritte zu planen.

Folgen des Rücktritts

Kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, geht das Fahrzeug zurück an den Verkäufer, der Kaufpreis wird erstattet. Bedenken Sie, dass Sie den Verkäufer für den Gebrauchsvorteil, den Sie durch die Benutzung des Neuwagens erlangt haben, entschädigen müssen. Für die Berechnung der Höhe dieses Gebrauchsvorteils wird jedoch nicht der Wertverlust des Neuwagens, sondern eine Art "Kilometer-Pauschale" zu Grunde gelegt. Nach aktueller Rechtsprechung werden etwa 0,7 Prozent des Neuwagen-Preises pro 1000 gefahrener Kilometer berechnet.

Der Verkäufer ist seinerseits verpflichtet, Ersatz für Aufwendungen wie zum Beispiel Anfahrtkosten zu leisten. Auch eine Erstattung im Rahmen der sogenannten "Kapitalverzinsung" ist möglich. Darunter versteht man den Nutzen, den der Verkäufer aus der Verwendung des von Ihnen bezahlten Geldbetrages gezogen hat, nämlich die Zinsen.

Achten Sie bei einer Rücktrittsabsicht besonders auf das zurückzugebende Fahrzeug: Bei der Rückgabe des Wagens an den Verkäufer kann jeder Lackkratzer und jede Beule, die während der Benutzung entstanden sind, den Erstattungsbetrag mindern.

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