NSU-Prozess:Wie der Staat Rechtsradikale züchtete

Als 19-Jähriger soll Uwe Böhnhardt eine Puppe über der Autobahn aufgehängt haben. Mit Davidsternen und dem Wort Jude drauf. Ein Fingerabdruck überführte ihn eindeutig. Warum wurde er trotzdem freigesprochen?

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Es ist die große Frage: Wie wurde aus ein paar frustrierten, aufmüpfigen Jugendlichen aus Jena die Mörderbande NSU? Wie wurden aus Provokationen Morde, aus wirren Gedanken ideologische Verblendung? Eine Antwort auf diese Frage hat sich am Mittwoch im NSU-Prozess aufgedrängt - bei der Verlesung von alten Urteilen gegen Uwe Böhnhardt. Der war 1996 angeklagt, als 19-Jähriger eine Puppe über der Autobahn aufgehängt zu haben - eine Puppe, auf die 25 Zentimeter große Davidsterne aufgenäht waren und auf der das Wort "Jude" stand. Just zu dem Zeitpunkt, als der damalige Vorsitzendes des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, die Stadt Weimar besuchte. Rund um die Puppe hatten die Täter eine Bombenattrappe aufgebaut, um zu verhindern, dass die Puppe schnell abgehängt wird. Die Autobahn war drei Stunden lang gesperrt.

Das Amtsgericht Jena verurteilte den Angeklagten Uwe Böhnhardt kurz darauf zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Es sah es als erwiesen an, dass Böhnhardt der Täter war. Ein Fingerabdruck hatte ihn eindeutig überführt, auf dem Pappkarton, der als Bombenattrappe diente. Und das Amtsgericht betrachtete auch die Aussagen seiner Freunde Ralf Wohlleben, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, mit denen er schon damals unterwegs war, als unglaubwürdig. Es sei deutlich, dass sich diese Zeugen allesamt abgesprochen hätten, um Böhnhardt zu entlasten. Die Tat entspreche ihrer rechtsradikalen Gesinnung.

Das Landgericht glaubte den Freunden

Doch es kam anders. Das Landgericht Gera hatte in der Berufungsverhandlung dann nämlich keine Zweifel mehr daran, dass Böhnhardts Freunde die Wahrheit sagten. Und die erklärten unisono, man sei nicht etwa an der Autobahnbrücke gewesen, sondern in Zschäpes Wohnung und habe dort Skat und Nintendo gespielt. Das hatte ihnen das Amtsgericht nicht abgenommen.

Das Landgericht aber glaubte ihnen. "Die Kammer hatte keinerlei Veranlassung, an den Angaben der Zeugen zu zweifeln. Anhaltspunkte für eine Gefälligkeitsaussage konnte die Kammer nicht feststellen", hieß es in dem Urteil. Es ist diese Haltung, mit der viele Gerichte in den neunziger Jahren den Rechtsradikalen das Gefühl gaben, sie könnten sich alles erlauben. Als ziehe der Rechtsstaat nie Konsequenzen. Kritiker sagten schon damals, damit züchte man sich Rechtsradikale.

Zschäpe und ihre Freunde hatten das erste Urteil wohl sehr genau gelesen. Dort hatte das Amtsgericht moniert, dass sich die Freunde nicht mal daran erinnern konnten, wer in dieser Nacht beim angeblichen Skatspiel gewonnen hatte und wer beim Nintendo. Solche Einzelheiten hatten sie in der Berufungsverhandlung dann plötzlich parat: Ralf Wohlleben haben beim Nintendo gewonnen, weil Uwe Mundlos das zum ersten Mal gespielt habe, sagten sie aus. Auch dass sich die Freunde kurz vor der Verhandlung getroffen hatten, wertete das Gericht nicht etwa als unzulässige Absprache von Zeugen. Die Kameraden träfen sich halt öfter.

Die Sache mit dem Fingerabdruck

Auf jeden Fall kam Böhnhardt dann mit zwei Jahren und drei Monaten Strafe davon - wegen des Puppentorsos wurde er sogar freigesprochen. Obwohl es den Fingerabdruck gab. Aber der, so Böhnhardt, sei ihm sicher untergeschoben worden, von seinen "linken Feinden". Diese Erklärung sah das Berufungsgericht zwar als unglaubwürdig an, aber es folgte Böhnhardt insoweit, dass er den Pappkarton, einen Karton der Sektmarkte Asti Spumante, vielleicht schon mal bei einer Veranstaltung seiner rechten Freunde in Händen gehalten haben könnte, und Fingerabdrücke halten sich fast ein Jahr. Dass Böhnhardt zuvor angegeben hatte, er wisse gar nicht, was Asti Spumante ist, und dass bei Skinhead-Versammlungen nur Bier getrunken wurde, das interessierte das Landgericht nicht.

Immerhin musste er seine CDs der rechtsradikalen Bands Landser, Breslau und Kommando Pernod abgeben, darauf Lieder mit Texten wie "Schlag sie tot", "Ali Drecksau", "Dreck muss weg", "Deutschland erwache". Das Landgericht befand, der Angeklagte Böhnhardt gehe "bedenkenlos gegen die Würde anderer Menschen vor." Böhnhardt sei ein unreifer Mensch. Aber das Gericht gab die Hoffnung nicht auf: "Nach Eindruck der Kammer ist zu erwarten, dass der Angeklagte unter dem Eindruck des Strafvollzugs nachreift", heiß es im Urteil.

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