Gesetzeswidrige Kleidung:Verschleierte Frau muss Pariser Oper verlassen

In Frankreich seit 2011 verboten: Vollverschleierung in der Öffentlichkeit. (Foto: REUTERS)
  • Eine verschleierte Zuschauerin ist der Pariser Oper verwiesen worden.
  • Mehrere Chorsänger hatten sich geweigert weiterzusingen, sollte die Frau ihren Nikab nicht ablegen.
  • Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ist in Frankreich seit 2011 verboten.

An der Pariser Oper ist eine vollverschleierte Zuschauerin aus der laufenden Vorführung geschickt worden. Der stellvertretende Direktor der Oper an der Bastille, Jean-Philippe Thiellay, sagte, die Frau habe in der ersten Reihe direkt hinter dem Dirigenten gesessen und sei bis auf die Augen verschleiert gewesen.

In der Pause der Aufführung von "La Traviata" sei sie deshalb aufgefordert worden, den Schleier abzunehmen oder zu gehen, woraufhin ihr Begleiter mit ihr das Opernhaus verlassen habe. "Ich wurde im zweiten Akt benachrichtigt", sagte Thiellay über den Vorfall, der bereits Anfang Oktober geschah. Einige Chorsänger hätten erklärt, sie würden nicht singen, sollte das "Problem" nicht gelöst werden. Es sei der erste Zwischenfall dieser Art in dem Opernhaus gewesen.

Vollverschleierung seit 2011 verboten

Sie verstieß damit gegen das Gesetz - in Frankreich ist Vollverschleierung in der Öffentlichkeit seit 2011 verboten. Wer dagegen verstößt, muss in der Regel 150 Euro zahlen oder einen Kurs in staatsbürgerlichem Verhalten belegen.

Bei dem Paar handelte es sich Medienberichten zufolge um Touristen aus der Golfregion. Der Vorfall sei ruhig und ohne Zwischenfälle geklärt worden, sagte Thiellay. Auch wenn es nie sehr angenehm sei, Menschen während einer Veranstaltung aus dem Zuschauerraum bitten zu müssen.

Ministerium will Hinweis an Kultureinrichtungen schicken

Das französische Kulturministerium erklärte seinerseits am Sonntag, wegen des Vorfalls werde nun an einer entsprechenden Mitteilung an Theater, Museen und andere öffentliche Institutionen gearbeitet. Diese müssten gewährleisten, dass sich alle Besucher und Zuschauer an das Gesetz halten.

© Süddeutsche.de/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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