Bundesverfassungsgericht:Regierung darf Anbahnung von Rüstungsexporten geheim halten

Von Der Leyen Visits Bundeswehr Exercises Amidst Procurement Debacle

An einer möglichen Lieferung von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien entzündete sich die Debatte um Rüstungsexporte. Im Bild: Modell 2 A5.

(Foto: Getty Images)
  • Die Bundesregierung darf die Anbahnung von Rüstungsexporten auch weiterhin geheim halten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
  • Sobald ein Rüstungsdeal genehmigt oder nicht genehmigt wurde, muss die Regierung Bundestagsabgeordnete jedoch auf Anfrage darüber informieren.

Urteil: Regierung muss nicht früher über Rüstungsexporte informieren

Die Bundesregierung darf weiterhin brisante Rüstungsexportgeschäfte bis zur abschließenden Genehmigung geheim halten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Auch muss die Regierung keine Auskünfte über sogenannte Voranfragen erteilen, mit denen Rüstungskonzerne lange vor einem Geschäft klären, ob ein Ausfuhrvorhaben Aussicht auf eine Genehmigung hat. In diesem frühen Stadium sei der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung besonders geschützt, entschied das oberste deutsche Gericht. "Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge", stellten die Richter fest.

Die Kläger erhielten aber zum Teil auch recht: So entschied das Gericht, dass konkrete Anfragen zu bestimmten Rüstungsgeschäften dahingehend beantwortet werden müssen, ob sie genehmigt worden seien oder nicht. Der - bislang - jährliche Rüstungsexportbericht reiche nicht aus.

Die Regierung muss ihre Entscheidung dem Votum der Richter zufolge jedoch nicht begründen (Az. 2 BvE 5/11).

Anlass der Klage: ein Panzerdeal

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul hatten dagegen geklagt, dass das Parlament erst nachträglich von bereits genehmigten Rüstungslieferungen ins Ausland erfährt. Die Parlamentarier wollen früher informiert werden.

Konkret geht es um einen umstrittenen Panzerdeal mit Saudi-Arabien, über den seit Jahren spekuliert wird. Die Kläger kritisieren, dass die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 ihre Anfragen zum angeblich geplanten Export von etwa 200 Leopard-Panzern an das autoritär regierte Königreich nicht beantwortet hat. Ob das Geschäft seinerzeit überhaupt zustande kam, wurde bei der Verhandlung im April in Karlsruhe nicht erörtert.

Wie Rüstungsexporte ablaufen

Nach geltender Praxis legt die Bundesregierung einen jährlichen Rüstungsexportbericht mit allgemeinen statistischen Daten vor. Dieser wird von der schwarz-roten Koalition mittlerweile durch einen Zwischenbericht alle sechs Monate ergänzt.

Union und SPD verpflichteten sich inzwischen außerdem, die zuständigen Bundestags-Ausschüsse schneller zu unterrichten. Anfang Juni entschied die Bundesregierung, die Abgeordneten künftig binnen zwei Wochen nach einer Entscheidung darüber zu informieren. Das Recht auf Auskunft über getroffene Exportentscheidungen, das das Bundesverfassungsgericht den Klägern in seinem Urteil nun zugestand, dürfte sich daher in der Praxis kaum mehr auswirken.

Darüber hinaus beruft sich die Regierung auf den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung", wie Innenminister Thomas de Maizière (CDU) betonte.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung über Rüstungsexporte entscheidet. Die Genehmigungen über brisante Lieferungen ins Ausland erteilt der Bundessicherheitsrat, das ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts. Seine geheimen Sitzungen werden von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geleitet. Ihm gehören außerdem sieben Minister an, darunter der Außen-, der Verteidigungs- und der Wirtschaftsminister.

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