Urteil zu Rüstungsexporten:Entscheidung für das Halbdunkel

Besser als nichts. So lässt sich das Urteil aus Karlsruhe zu den Rüstungsexporten zusammenfassen. Denn es stärkt durchaus die Rechte der Abgeordneten. Problematisch ist die Entscheidung trotzdem.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Das Bundesverfassungsgericht hat die Informationsrechte der Abgeordneten über Rüstungsexporte gestärkt. Es hat die Parlamentarier zwar nicht so stark gemacht, dass sie einen sich anbahnenden Waffendeal wirklich frühzeitig torpedieren können. Der Informationsanspruch greift erst, wenn die Tinte unter der Exportgenehmigung trocken ist. Dennoch, mit dem Grundgesetz im Rücken kann die Opposition fortan unangenehme Fragen stellen und damit eine öffentliche Debatte anzetteln. Man könnte sagen: Immerhin. Besser als nichts.

So war das nicht gemeint

Der Kern des Karlsruher Urteils ist ein anderer. Es unterlegt dem friedensliebenden Grundgesetz einen unangenehm kriegerischen Ton, den dessen Autoren nicht im Sinn hatten. Rüstungsexporte sind grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise erlaubt - so steht es in Artikel 26, der ein Friedensartikel ist.

In der Sprache des Bundesverfassungsgerichts ist der Handel mit Rüstungsgütern dagegen ein "wichtiges diplomatisches Instrument" - eine Art Außenpolitik mit freundlicher Unterstützung der Waffenindustrie. So war das nicht gemeint.

So ist die Botschaft des Urteils eben keine der Transparenz, im Gegenteil: Rüstungsgeschäfte benötigen das Halbdunkel, sagt das Gericht. Aus dem politischen Raum hört man in letzter Zeit, Deutschland müsse international wieder eine wichtigere Rolle spielen. Das Gericht, so scheint es, will da nicht im Weg stehen.

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