Nach dem Unglück im Jahr 2010:Merkwürdigkeiten im Loveparade-Gutachten

Loveparade Disaster One Year Anniversary Commemoration

22 Menschen kamen beim Loveparade-Unglück im Jahr 2010 in Duisburg ums Leben.

(Foto: Getty Images)

Er gilt als Experte für Menschenmassen, hat sich mit den Olympischen Spielen in Sydney beschäftigt und mit Pilgern in Mekka. Doch als Gutachter im Loveparade-Prozess gerät Professor Keith Still jetzt immer stärker in die Kritik. Sein Bericht weist eklatante Mängel und Formfehler auf - die am Ende die gesamte Anklage zu Fall bringen könnten.

Von Bernd Dörries, Düsseldorf

Verschwendung kann man Sabine Funk nicht vorwerfen: 89 britische Pfund kostete die Übernachtung im Holiday Inn High Wycombe in England im Juni 2011. Sehr viel zu sehen gibt es nicht, 50 Kilometer südlich von London.

Aber Funk war auch eher dienstlich unterwegs, um an einem Gutachten zu den Ursachen der Katastrophe auf der Loveparade mit 21 Toten mitzuarbeiten. Gutachter ist ihr ehemaliger Professor Keith Still, der an der New Bucks University Crowd Science lehrt, also die Wissenschaft von Menschenmengen - und deren tödlicher Kraft.

Professor Still hat Gutachten zu den Millionen Pilgern in Mekka geschrieben und zu den Olympischen Spielen in Sydney, er gilt als Experte auf dem Gebiet. Es war also nicht überraschend, dass die Staatsanwaltschaft ihn zum Gutachter machte, dessen Expertenbericht die Grundlage ist für die Anklage. Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Angestellte des Veranstalters Lopavent werden der fahrlässigen Tötung beschuldigt.

Es ist nicht unüblich, dass in solchen Verfahren dann heftig über den Inhalt gestritten wird. Mit Gegengutachten und Anträgen. Bei Still wird aber bereits vor Prozessbeginn klar, dass er sich vielleicht bei Menschenmassen auskennt, nicht aber auf dem Gebiet des deutschen Gerichtsgutachterwesens.

Gutachten droht zu scheitern

Denn anders sind die ganzen Merkwürdigkeiten in seinem Gutachten nicht zu erklären, das mittlerweile schon an formalen Gründen zu scheitern droht und die ganze Anklage ins Wanken bringen kann, über deren Zulassung das Landgericht Duisburg seit Monaten brütet. Die Richter schauen sich dabei auch den Ausflug von Sabine Funk genauer an - denn es geht dabei um die entscheidende Frage, wer das Gutachten überhaupt erstellt hat: Still selbst - oder eher andere.

"Es gibt kein Still-Gutachten, eher ein Funk-Steinberg-Still-Gutachten", sagt Björn Gercke, der Anwalt des beschuldigten Karsten H. von Lopavent. Gercke hat sich die Kostenhefte kommen lassen, in denen Still sein Gutachten abrechnet mit der Staatsanwaltschaft. Darin finden sich auch die Reisebelege von Sabine Funk, die noch im August zur Süddeutschen Zeitung sagte: "An der Erstellung des Gutachtens war ich gar nicht beteiligt."

Die Frage ist dann, was sie in England gemacht hat? Sie habe nur Organisatorisches beigetragen, sagt Funk, ihren alten Professor zu Terminen gefahren. Aus den Akten ergibt sich aber ein anderes Bild. In den Unterlagen finden sich E-Mails von Funk an die Staatsanwaltschaft, in denen es um Details des Gutachtens geht: "Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen wurde das Sperrkonzept nicht wie geplant umgesetzt", schreibt sie einmal. Was ist das anderes als eine inhaltliche Mitarbeit, die Funk so vehement verneint?

Still hat Mitarbeiterinnen offenbar nicht kenntlich gemacht

Es ist nicht unüblich, dass Gutachter Hilfskräfte beauftragen, nur müssen sie dies gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht kenntlich machen. Das hat Still offenbar nicht getan, im Gutachten findet sich kein Wort zu seinen Mitarbeiterinnen. Für das Gericht ist das mittlerweile ein ernstes Problem, denn das Gesetz verlangt die "höchstpersönliche" Erbringung des Gutachtens.

Die ist bei Still aber immer fraglicher. Aus den Kostenheften geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auch hervor, dass Still eine weitere Mitarbeiterin beschäftigt hat, die der Staatsanwaltschaft nicht offiziell vorgestellt wurde, die nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde: Kat Steinberg, die auch bei Still studierte aber mittlerweile als Sicherheitsbeauftragte im Fußball arbeitet, rechnete 367 Stunden ab, fast so viel wie der offizielle Gutachter Still, der seit Februar 2012 465 Stunden abrechnete.

Es sieht ein wenig so aus, als hätte der beauftragte Gutachter seinerseits Subunternehmer beauftragt. In Deutschland ein Grund für die Nichtverwertbarkeit. Das Landgericht Duisburg möchte den Fall nicht kommentieren, man wartet auf die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft. Und darauf, dass die Ermittler 90 CDs mit Material zusenden, die bei der Staatsanwaltschaft verschlampt worden waren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: