Erfassung von Nummernschildern:Parken in der Grauzone

Kennzeichen Kamera

Diese Kamera in einem Hamburger Parkhaus ist Teil eines Systems zur Erfassung von Kennzeichen.

(Foto: NDR/C. Baars)
  • An Hunderten Orten in Deutschland setzen Unternehmen Kameras und spezielle Software ein, um Kennzeichen durchfahrender Autos zu erfassen.
  • Kaum eine der Anlagen ist von Datenschützern geprüft.
  • Nummernschilder gelten als personenbezogene Daten - wie Name oder Telefonnummer - und damit als besonders sensibel.
  • Nur langsam werden die Datenschutzbehörden aktiv.

Von Christian Baars, Jannis Brühl und Christian Deker

Der Gast fährt, die Daten bleiben - und niemand weiß, was mit ihnen geschieht. An Parkhäusern, Campingplätzen und Waschanlagen filmen Kameras Nummernschilder ein- und ausfahrender Autos und gleichen sie mit Datenbanken ab. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung und NDR wird die so genannte Kennzeichenerfassung an Hunderten Zufahrten in Deutschland eingesetzt.

Datenschützer sind misstrauisch geworden. Denn Autokennzeichen gelten als personenbezogene Daten - wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch. Sie massenweise zu erfassen ist so heikel, dass das Bundesverfassungsgericht sie 2008 der Polizei untersagt hat. Private Anbieter der Technik wurden bisher nur in Einzelfällen überprüft. Dutzende Firmen verkaufen sie in Deutschland. Ein Hersteller erklärt, bereits 200 Parkhäuser und -plätze mit Systemen ausgerüstet zu haben - allein in diesem Jahr.

Die Kameras sind an Zufahrten meist auf Höhe der Scheinwerfer montiert und werden aktiv, sobald sich ein Fahrzeug nähert. Mit Infrarotlicht leuchten sie die Nummernschilder aus. Eine Software erkennt das Nummernschild und gleicht es mit einer Datenbank ab. Ein Hersteller wirbt: "Erkennungsrate min. 95%" - "Erkennungsdauer 1-9 Sekunden". Sinnvoll ist das für Speditionen, die so ihren Fuhrpark besser koordinieren können. Wer auf der "Whitelist" steht, dem öffnen sich die Schranken, eine "Blacklist" verwehrt Fahrzeugen mit bestimmten Kennzeichen die Zufahrt. Mietwagenfirmen können so genau registrieren, wann Kunden Autos zurückgeben. Aber an öffentlich zugänglichen Orten, an denen Bürger im Privatauto unterwegs sind, wirken die Systeme wie Datenstaubsauger: Tausende werden erfasst, meist ohne es zu merken.

Und wo ständig neue Daten anfallen, steigt auch das Risiko des Missbrauchs. Deshalb prüft der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar derzeit das erste Parkhaus in seiner Zuständigkeit - am Flughafen. Den Einsatz der Erfassungstechnik hält er für problematisch. Beispielsweise liege von den Dauerparkern keine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten vor.

Ein Nummernschild sei besonders schutzwürdig, sagt auch Nils Schröder von der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde. Mit dem Kennzeichen lassen sich über das Straßenverkehrsamt der Name des Halters und weitere Daten über diesen herausfinden. Schröders Behörde prüft drei Objekte, darunter den Parkplatz des Aachener Klinikums. Er sieht die Erfassung kritisch, will sie aber nicht generell verteufeln. Denn die Datenschützer der 16 Bundesländer haben noch keine gemeinsame Linie. Manche Länder wie Berlin oder Bayern haben vereinzelt Systeme überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig befunden - zum Beispiel, um Manipulationen von Parkzeiten zu unterbinden. Schröder sagt: "Wir wollen einen deutschlandweit einheitlichen Standard." Bis dahin bleibt das Feld in der Praxis ein datenschutzrechtlicher Graubereich.

"Dann kommen Sie weder rein noch raus"

Dass Daten wohl nicht immer umgehend gelöscht werden, zeigt sich auf einem Campingplatz in Hamburg. Reiner Tietjen, Geschäftsführer der Betreiber-Kette, sagt: "Über die Zeit der Speicherung haben wir noch keine Entscheidung getroffen." In Hamburg setzt sein Unternehmen die Technik zur Zufahrtskontrolle ein. Kleine Kästchen mit Kameras sind in die Schranken an Ein- und Ausgang eingebaut. Mitarbeiterin Christiane Schulz erklärt: "Wenn einer nicht bezahlen möchte, dann nehmen wir einfach ein Häkchen raus im System, dann kommen Sie weder rein noch raus."

Ein Problem wird im Fall von Campingplatz- und Parkhausketten offensichtlich: Die Unternehmen können Daten eines Autos an verschiedenen Orten verwenden. Schulz erklärt es so: "Wenn Sie jetzt zum Beispiel nach Nürnberg zum Campingplatz fahren und Ihren Namen sagen, dann finden die Kollegen dort die Daten, die Sie mir gegeben haben, sofort wieder." Das ist faktisch ein kleines Bewegungsprofil, vor dem Datenschützer warnen. Der Weg eines Autos kann zumindest grob nachvollzogen werden.

Der Vergnügungspark weiß, woher seine Besucher kommen

Der Erfassung ihrer Daten müssen Bürger zustimmen. Zwar informieren einige Parkhausbetreiber auf Tafeln, aber reicht das? "Ich kann mir nicht vorstellen, wie man an so einer Einfahrt einwilligen könnte", sagt Datenschützer Schröder. Zudem hätten Autofahrer keine wirkliche Wahl: Wenn sie in das Parkhaus wollten, müssten sie sich auch erfassen lassen.

Auch der Vergnügungspark Phantasialand in Brühl bei Köln nutzt Kennzeichenerfassung. Von einer Brücke über die Zufahrtsstraße aus erfassen zwei Kameras alle Nummernschilder von Autos, die auf der öffentlichen Straße Richtung Parkplatz fahren. "Marketingerfolgskontrolle", sagt Geschäftsführer Ralf-Richard Kenter. Er will prüfen, wie erfolgreich seine Werbekampagnen in den jeweiligen Gegenden waren. Er hält das für datenschutzrechtlich unbedenklich, weil er sich vom Hersteller eine Anonymisierung hat einbauen lassen: Das System erfasst die ganzen Kennzeichen, am Bildschirm kann das Marketing-Team aber nur die ersten Buchstaben lesen. Der Rest wird anonymisiert: "LEV X000" - steht da etwa für einen Wagen aus Leverkusen. Aber auch Kenter kann nicht sagen, ob sein System im Moment der Erfassung nicht doch noch das voll lesbare Kennzeichen speichert - und was mit dieser Aufnahme passiert.

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