Prozess in Bielefeld:Lebenslange Haft für Mord an Dano

Mordprozess um kleinen Dano aus Herford

Mordprozess um kleinen Dano: Der Angeklagte Ibrahim B. muss lebenslang ins Gefängnis.

(Foto: dpa)
  • Ein 43-Jähriger ist für den Mord an dem fünfjährigen Jungen Dano zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
  • Wegen eines Falls aus dem Jahr 2007 - dem Tod der damals achtjährigen Janisa aus Hannover - ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter gegen den Mann.

Mord aus niedrigen Beweggründen

Das Landgericht Bielefeld hat den Mörder des kleinen Dano zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 43 Jahre alte Hilfsarbeiter aus Herford den Jungen am 14. März aus niedrigen Beweggründen ermordet hat.

Er habe dies aus "Wut, Frust und Zorn" aufgrund seiner gescheiterten Beziehung zu seiner Lebensgefährtin getan, hieß es am Mittwoch bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte zugegeben, Dano geprügelt und den Mund zugehalten zu haben. Er habe ihn aber nicht töten wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge und für eine "angemessene Strafe" plädiert.

Wie es zu der Tat kam

Der Junge hatte am 14. März 2014 an der Wohnungstür seines Nachbarn Ibrahim B. geklingelt, um dessen Sohn zum Spielen abzuholen. Doch Danos Spielkamerad wohnte damals schon gar nicht mehr bei seinem Vater. Ibrahim B. und seine Frau hatten sich nach Streitigkeiten getrennt, die Kinder hatte sie mitgenommen.

Nachdem der 43-Jährige den kleinen Dano vergeblich zum Gehen aufgefordert hatte, schlug er das Kind ins Gesicht. Die Obduktion ergab, dass der Junge dabei schwere Frakturen erlitt. Aus Angst, der Fünfjährige könnte seinen Eltern von der Misshandlung erzählen, soll er den wehrlosen Dano anschließend erdrosselt haben. Nun wurde er dafür verurteilt.

Warum der Staatsanwaltschaft weiter ermittelt

Möglicherweise wird sich der Mann allerdings noch wegen einer weiteren Tat vor Gericht verantworten müssen: Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den 43-Jährigen immer noch wegen des Todes der achtjährigen Jenisa im Jahr 2007.

Der Mann soll Mithäftlingen im Gefängnis den Mord an dem Mädchen gestanden haben - und den Ort genannt haben, wo er die Leiche vergraben hat. Anfang September entdeckte die Polizei in dem Wald wirklich Leichenteile, die nach einem DNA-Abgleich von dem getöteten Mädchen stammen.

Sollten die Indizien für eine zweite Mordanklage ausreichen, droht Ibrahim B. ein weiterer Prozess in Hannover.

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