Unfall auf Segelschulschiff:Eltern von getöteter "Gorch Fock"-Kadettin scheitern mit Klage

  • Die Eltern der 2008 auf dem Segelschulschiff Gorch Fock tödlich verunglückten Kadettin erhalten von der Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigung.
  • Die Richter am Verwaltungsgericht in Aachen sehen keine "besondere Lebensgefahr".

Eltern scheitern mit Klage

Sechs Jahre nach dem Tod der Gorch-Fock-Kadettin Jenny Böken hat am Mittwoch zum ersten Mal ein Gericht den Fall verhandelt. Die Eltern der auf dem Segelschulschiff getöteten Soldatin hatten die Bundesrepublik Deutschland auf 40 000 Euro Entschädigung verklagt. Mit dieser Klage sind sie jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Aachen gescheitert.

Die damals 25-Jährige war 2008 während ihrer Nachtwache auf dem Ausguck des Schiffes plötzlich über Bord gegangen. Nach dem Soldatenversorgungsgesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter "besonderer Lebensgefahr", wie es im Gesetzestext heißt, stirbt.

Diese "besondere Lebensgefahr" sahen die Richter bei Jenny Böken aber nicht gegeben. Die jahrzehntelange Ausbildung auf der Gorch Fock habe gezeigt, dass es in mehr als 50 Jahren auf dem Segelschulschiff unter Tausenden von Kadetten nur eine sehr geringe Anzahl an tödlichen Unfällen gegeben habe.

Allerdings betonten der Vorsitzende Richter Markus Lehmler ausdrücklich, dass es in dem Prozess nicht um den Nachweis einer möglichen "persönlichen Schuld" am Tod der Kadettin gehe. Das Gericht habe lediglich zu prüfen, ob die Eltern einen im Gesetz verankerten Entschädigungsanspruch haben.

Eltern geht es nicht um Geld

Kurz nach dem Tod der jungen Kadettin gab es Berichte über angebliche Schikanen an Bord, Ausbildungsdefizite und Führungsschwächen. Der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte daraufhin den damaligen Kommandanten der Gorch Fock abberufen.

Die Eltern werfen der zuständigen Kieler Staatsanwaltschaft vor, die Umstände des Todes ihrer Tochter nicht ausreichend geprüft zu haben. Sie versuchen seit Jahren die juristische Aufarbeitung des Unfalls voranzutreiben. Sie gingen sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wollten sie erreichen, dass gegen den Schiffsarzt und den damaligen Kommandanten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird. Ohne Erfolg.

Nach der Entscheidung des Aachener Gerichts wollen die Eltern jetzt prüfen, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen. Nach eigenen Angaben geht es ihnen nicht um Geld, sondern darum, den genauen Hergang des Unfalls aufzuklären. "Wir wollen in erster Linie Klarheit haben", so Uwe Böken, der Vater der Kadettin. "Wir werden nicht Ruhe geben, bis wir wissen, was passiert ist."

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