Urteil:Polizei darf Nummernschilder scannen

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Mit solchen mobilen Kameras scannt die Polizei die Kennzeichen vorbeifahrender Autos - hier eine Kontrolle in München aus dem Jahr 2009. (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das automatische Scanning von Autokennzeichen in Bayern für rechtens erklärt.
  • Mit stationären und mobilen Kameras erfasst die Polizei damit etwa acht Millionen Nummernschilder im Monat.
  • Zwar gibt es dabei viele Fehler - doch sei sichergestellt, dass Nichttreffer sofort wieder gelöscht würden, argumentieren die Richter.

In Bayern darf die Polizei weiterhin Millionen von Autokennzeichen automatisch erfassen und abgleichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es wies die Klage eines Autofahrers aus Bayern ab. Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst und überprüft werden dürfen. Er sieht damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Der Kläger will nun nach Karlsruhe gehen

Der Kläger äußerte sich enttäuscht. Das sei sehr ärgerlich, sagte er. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde er nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen Eingriff, wenn ein Fahrzeug-Kennzeichen erfasst und abgeglichen wird, ohne dass ein Treffer erzielt wird. Bei dem Verfahren in Bayern sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben, sofort spurlos gelöscht werden und sich kein Bezug zu Personen herstellen lasse.

Bayern scannt seit 2006 in großem Stil Autokennzeichen. Dazu setzt die Polizei zwölf stationäre und auch mobile Erfassungsgeräte ein. Letztere nutzt sie etwa vor Fußballspielen. Laut Gericht werden auf bayerischen Autobahnen monatlich acht Millionen Kennzeichen erfasst und mit Datenbanken der Polizei abgeglichen. Die Geräte registrieren 50 000 bis 60 000 vermeintliche Treffer. Ein Großteil davon stellt sich dann jedoch als Irrtum heraus. Nur 500 bis 600 Mal gibt es echte Treffer.

Auch andere Länder nutzen solche Systeme

Auch andere Bundesländer haben automatische Erfassungssysteme. Der Anwalt des Klägers sagte, wenn an den Rand der Autobahnen Polizisten gesetzt würden, die Kennzeichen notierten, würde man sagen, das ist ein Polizeistaat. Bei der Kennzeichenerfassung erfolge die Kontrolle unsichtbar. Auch der Unverdächtige müsse durch die Kontrolle.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil. Die automatisierte Kennzeichenerkennung bleibe ein wichtiges polizeiliches Einsatzmittel. Sie sei wichtig, um Gefahren abzuwehren und Straftaten zu unterbinden. Als Beispiele nannte Herrmann verhinderte Verschiebungen gestohlener Autos ins Ausland und den Aufgriff von Schleusern. "Hier dient die automatisierte Kennzeichenerfassung auch dem Opferschutz, wenn wir die schmutzigen Geschäfte der Menschenhändler unterbinden, bevor sie ihr Werk vollenden." (Az.: BVerwG 6 C 7.13)

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