Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Drogendealer wird für Haftstrafe entschädigt

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Verurteilung eines deutschen Drogenhändlers und spricht ihm 8000 Euro Entschädigung zu.
  • Hintergrund ist der Einsatz verdeckter Ermittler, der nach Einschätzung des Gerichts gegen die Menschenrechte verstößt.

8000 Euro Entschädigung für verurteilten Drogendealer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Drogendealer eine Entschädigung für eine Verurteilung und eine Gefängnisstrafe zugesprochen. Das Straßburger Gericht rügte, dass in diesem Fall von Drogenhandel verdeckte Ermittler eingesetzt waren. Für den erlittenen Schaden bekommt der Mann 8000 Euro.

Anstiftung durch die Polizei?

Geklagt hatte ein 53-jähriger verurteilter deutscher Drogenhändler, der bis 2011 in Hagen inhaftiert war. Verdeckte Ermittler der Polizei hatten den Mann 2008 dazu gedrängt, ihnen Drogen zu verkaufen.

Dem EGMR zufolge hatten die verdeckten Ermittler den Mann zu der Straftat angestiftet. Die auf diese Weise erlangten Beweise seien zu seiner Verurteilung verwendet worden. Dies bewertete der Gerichtshof als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.

Verurteilung widerspricht Menschenrechtskonvention

Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf vor Gericht kein Beweis genutzt werden, der durch Anstiftung von Polizisten erlangt wurde. Das Gericht verwies darauf, dass der Mann nicht vorbestraft war, als er von den Ermittlern angesprochen wurde. Außerdem habe er bei den ersten Kontakten jede Mitwirkung am Drogenhandel abgelehnt.

Das Urteil ist nicht endgültig, es kann Berufung beantragt werden. Das EGMR-Urteil betrifft zunächst nur den Einzelfall des Beschwerdeführers. In Deutschland dürfen verdeckte Ermittler unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden, um Straftaten aufzuklären.

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