Prozess wegen Misshandlung:Haftstrafe für brutalen Vater

Als seine kleine Tochter schrie, schüttelte sie ihr Vater so sehr, dass sie nun schwerbehindert ist. Nun muss er dafür dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Vor Gericht wurde klar: Der Mann wollte ein fürsorglicher Vater sein, doch er überschätzte sich.

Von Christian Rost

Er hat das Schreien seiner kleinen Tochter auf sich bezogen und völlig die Kontrolle verloren. Ein 49-Jähriger, der sein wenige Monate altes Kind schwerst verletzt hatte, ist am Freitag am Landgericht München I zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die 20. Strafkammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger sprach Stefan M. (Name geändert) in je einem Fall der gefährlichen und schweren Körperverletzung schuldig.

Er sei "Perfektionist", sagte der Angeklagte

Stefan M. wollte ein fürsorglicher Vater sein. Nach der Geburt seiner Zwillinge nahm der Haustechniker Erziehungsurlaub. Bei der Betreuung der Kinder - einem Buben und einem Mädchen - bemühte er sich: Wickeln, Baden, und Füttern gingen ihm routiniert von der Hand. Doch er überschätzte seine psychischen Fähigkeiten: Wenn eines der Babys schrie - insbesondere die Tochter neigte zu sirenenartigen Attacken -, lagen bei M. die Nerven blank. Er sei "Perfektionist", erklärte der Angeklagte, auch in seinem Beruf sei er schon mal ausgeflippt, wenn etwas nicht funktionierte. Seine Tochter hat er, wie er gestand, zweimal misshandelt. Beim ersten Mal kam die Mutter dazu und verhinderte Schlimmeres. Beim zweiten Mal, am 12. Dezember 2013, war er mit den Kindern allein daheim. Er wollte mit ihnen in die Stadt fahren, kam aber nicht los, weil die Tochter brüllte. Er saß auf dem Sofa und hielt sie mit ausgestreckten Armen vor sich. Der Ärger stieg in ihm hoch, er schüttelte das Kind "drei bis vier Mal" - so heftig, dass der Kopf des Mädchens vor und zurück pendelte. Danach warf er das Mädchen von sich in die Kissen am anderen Ende des Sofas. Als er das Baby wieder zu sich herzog, bemerkte er, dass es das Bewusstsein verlor. Da wurde ihm bewusst, was er getan hatte, er rief den Notarzt. Bei dem Kind schwoll das Gehirn an, es musste notoperiert werden. Trotz einer weiteren Operation wird es körperlich und womöglich geistig schwerbehindert bleiben. Das Mädchen lebt nun in einer Pflegefamilie.

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