Zehneinhalb Jahre Haft für Autobahnschützen:"Wir können Selbstjustiz auf unseren Straßen nicht dulden"

Autobahnschützen-Prozess

Muss ins Gefängnis: Autobahnschütze Michael K.

(Foto: dpa)
  • Das Landgericht Würzburg hat den Autobahnschützen zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Hunderte Male hatte der Fernfahrer Michael K. zwischen 2008 und 2013 auf andere Fahrzeuge geschossen.
  • In der Urteilsbegründung heißt es, der Mann habe heimtückisch gehandelt - deshalb wurde er auch wegen versuchten Mordes verurteilt.
  • Die Verteidigung kündigte Revision an - sie will die Ermittlungen, die zur Ergreifung des Fernfahrers geführt hatten, prüfen lassen.

Von Hans Holzhaider, Würzburg, und Anna Fischhaber

Lange Haftstrafe für Fernfahrer

Der Fernfahrer habe den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen, sagt der Vorsitzende Richter. "Ich weiß, dass das Urteil Sie hart trifft. Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Straßen nicht dulden. Schon gar nicht wenn sie mit Waffen ausgeübt wird."

Immer und immer wieder hatte Michael K. zwischen 2008 und 2013 auf deutschen Autobahnen aus der Führerkabine seines Lastwagens heraus auf andere Fahrzeuge geschossen. Nun hat das Landgericht Würzburg den Fernfahrer aus der Eifel wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen. Der 58-Jährige muss zehn Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Der Richter billigte dem Angeklagten zu, dass dieser es nicht darauf abgesehen habe, Menschen zu verletzen oder zu töten. Aber jedem "einigermaßen intelligenten Menschen" müsse klar sein, welches Risiko er eingehe, wenn er unzählige Male aus einem fahrenden Auto auf andere fahrende Autos schießt, sagte der Richter. "Es war nur eine Frage der Zeit, wann durch Ihre völlig unsinnigen Handlungen tatsächlich ein Mensch zu Tode kommt."

In der Urteilsbegründung hieß es, das Geständnis des Angeklagten und seine Kooperation bei der Suche nach den Tatwaffen seien als strafmildernd zu werten. Das Gericht geht allerdings davon aus, dass Michael K. heimtückisch gehandelt hat - und verurteilte ihn deshalb zu der langen Strafe wegen versuchten Mordes.

Verteidigung kündigt Revision an

Trotz jahrelanger Ermittlungen hatte das Bundeskriminalamt erst im Juni 2013 einen Fahndungserfolg präsentieren können. Der Fernfahrer war geschnappt worden, nachdem die Ermittler an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatten. Die Verteidigung hatte deshalb einen Freispruch gefordert - sie hält das massenhafte Sammeln von Daten für gesetzeswidrig.

Nach dem Urteil am Donnerstag kündigte sie Revision an. Eine der Fragen werde dann sein, ob die Erfassung der Autokennzeichen auf einer rechtlichen Grundlage gefußt habe, erklärte einer der Anwälte. Die jahrelange Serie von Schüssen auf Autobahnen wird damit auch den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Wie der Angeklagte reagiert

Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Dabei hatte er wohl, wie seine Verteidiger, mit einer niedrigeren Strafe gerechnet. Nach der Urteilsverkündung ging Michael K. zum Richtertisch. Was er sagte, war nicht zu verstehen.

In dem Prozess hatte der Angeklagte die Schüsse zugegeben, hatte jedoch stets beteuert, er habe nie jemanden verletzen wollen - und nur auf die Ladung gezielt. Die meisten Kugeln hatten wirklich nur Sachschäden angerichtet, tödliche Zufallstreffer waren aber möglich: In einem besonders schweren Fall wurde eine Autofahrerin auf der A 3 bei Würzburg von einer Kugel am Hals getroffen und schwer verletzt.

Was der Gerichtspsychiater sagt

Als Motiv nannte der Fernfahrer Frust im Straßenverkehr. Von einem "Krieg" auf der Autobahn sprach er, von zu langen Fahrzeiten und Strafen, von vollgestopften Parkplätze, von Raubüberfällen auf Autobahnrastplätzen. "All das kann seine Handlungen auch nicht ansatzweise rechtfertigen", sagte am Donnerstag der Richter.

Ein Gerichtspsychiater attestierte dem 58-Jährigen, der wegen Diebstahls bereits zehn Jahre in der DDR im Gefängnis saß, eine schwierige, wechselvolle Biografie - aber keine Persönlichkeitsstörung. Michael K. sei schuldfähig.

(Mit Material der dpa)

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